Drucksache - 2954/XX  

 
 
Betreff: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-49c für die Grundstücke Quickborner Straße 192 A, Alter Ber-nauer Heerweg 31/35 einschließlich der privaten Erschließungsstraßen sowie einen Abschnitt des Alten Bernauer Heerwegs im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Lübars
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
09.12.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
16.12.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_a_Auswertung_FÖB_7_12-49c
Anlage_b_Auswertung FTÖB_7_12-49c
Anlage_c Übersichtsplan
Anlage d_ 12-49c_Planzeichnung
Anlage d_12-49c_textliche Festsetzungen TÖB 4(2)
Anlage e_20201105_12-49c_Bgr. TÖB 4(2)

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 


 

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-49c wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-49c wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen

 

  • § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. S. 1728)
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)

 

 

 

Frank Balzer  

Bezirksbürgermeister

 

Anlage/n:

Anlagen: a) Bericht über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

b)   Bericht über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

c)    Übersichtsplan

d)   Bebauungsplanentwurf 12-49c einschließlich der textlichen Festsetzungen

e)   Begründung

 

 
 

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