Drucksache - 2068/XX-01  

 
 
Betreff: Instandsetzung des Radweges in der Roedernallee
Status:öffentlichBezüglich:
2068/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2020      - Drucksache Nr. 2068/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Verkehrssicherheit für Radfahrer/innen in der Roedernallee zu erhöhen. Für in nördlicher Richtung fahrende Radfahrer soll an der Kreuzung Roedernallee / Am Nordgraben eine farblich hervorgehobene Fahrbahnmarkierung angelegt werden, die ein sicheres Einfädeln der Radfahrer nach Überqueren der Kreuzung in den Straßenverkehr ermöglicht.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:

 

„[…] In der Roedernallee sind in allen Zu- und Abfahrten am signalisierten Knoten Roedernallee / Am Nordgraben bauliche Radwege vorhanden, die dem Radverkehr eine sichere Führung nach dem Passieren des Knotens ermöglichen. Im Knoteninnenraum sind in beiden Fahrtrichtungen Radfahrerfurten bis zur Auffahrt auf den Radweg markiert.

 

Sollten Radfahrende sich nach dem Passieren des Knotens dafür entscheiden, nicht den Radweg, sondern die Fahrbahn zur Weiterfahrt zu nutzen, haben sie durch den damit verbundenen Wechsel auf die Fahrbahn keinen Vorrang vor dem Kfz-Verkehr. Die im Abflussraum vorhandene Fahrbahnbreite ergibt lediglich zwei Fahrstreifen in einer Breite von je 3,00 m bzw. 3,30 m, die durch die hohe Verkehrsbelastung der als Bundesstraße ausgewiesenen Roedernallee auch nicht auf einen Fahrstreifen reduziert werden kann. Folglich kann eine zusätzliche Radverkehrsführung hier nicht angelegt werden. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2068/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frank Balzer      Tobias Dollase  

Bezirksbürgermeister               Bezirksstadtrat

 

Stammbaum:
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