Drucksache - 2267/XX-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.02.2020 – Drucksache Nr. 2267/XX:
“ Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bauwertzumessung, die auf dem Wiederbeschaffungswert basiert und Grundlage für die Zumessung der Mittel in der baulichen Unterhaltung für die Bezirke ist, für alle öffentlichen Gebäude analog zu den Schulbauten von 1,2% auf 1,32% angehoben wird, dass zeitnah zusätzliche Mittel in ausreichender Höhe zur Instandhaltung der öffentlichen Liegenschaften zur Verfügung stehen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat den zuständigen Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Finanzen angeschrieben und ihn darum gebeten, sich in seinem Haus und im Senat für eine Erhöhung der Mittel für die bauliche Unterhaltung aller bezirklichen Gebäude von 1,2 % auf 1,32 % der Wiederbeschaffungswerte einzusetzen.
Der Staatssekretär hat zu dem Ersuchen Stellung genommen. Die Stellungnahme lautet wie folgt:
„[…] Auch ich würde mir wünschen, dass die Beseitigung des Instandhaltungsstaus der vergangenen Jahrzehnte noch schneller umgesetzt werden könnte. Allerdings wurde in den vergangenen Jahren bereits viel erreicht.
So wurde – entgegen der Vermutung im o.g. BVV-Beschluss – auch die Zuweisung für den baulichen Unterhalt für nichtschulische Gebäude kontinuierlich erhöht. Seit dem Jahr 2016 liegt sie bei 1,2 % des Wiederbeschaffungswertes der entsprechenden Gebäude, bei Schulgebäuden 1,32 %. Die Bemessung erfolgt damit auf der Basis der KGSt-Richtlinie „Instandhaltung kommunaler Gebäude“ und somit auf einer allgemein anerkannten Grundlage. Da die Bemessung zudem mit einer gleichhohen Veranschlagungs- und Verwendungsleitlinie verbunden ist, sind finanzseitig alle Maßnahmen getroffen worden, um die Entstehung eines neuen Instandhaltungsrückstaus zu verhindern. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Veranschlagungsleitlinie eine Mindestgröße darstellt, die im Rahmen eigener Prioritätensetzung überschritten werden darf.“
Ich bitte, die Drucksache Nr. 2267/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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