Drucksache - 2776/XX
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
„Der zuständige Fachbeamte hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 23.8.2018 für zu genehmigende Grundstücke auf dem Flurstück 603 die Zusage gegeben „aber die 400 m² werden dort eingehalten werden“ (Zitat) – so das Ergebnis der Überprüfung der Sitzung anhand des Audioprotokolls, zusätzlich belegt durch Schreiben des Fragestellers vom 3.9.2018 an das Bezirksamt Reinickendorf. Herr Bezirksbürgermeister Balzer hat demgegenüber Herrn Abgeordneten Felix Lederle am 23.10.2019 in der BVV auf dessen diesbezügliche Frage (Drucksache 2223/XX vom 21. 10. 19), geantwortet: „Grundlage… für die Genehmigung war der Baunutzungsplan und nicht der Bebauungsplanentwurf 1247, so dass die dort angestrebte Festsetzung von 400 m² je Grundstück nicht zur Anwendung kommen konnte. Auch das wurde von der Stadtplanung im Ausschuss wortgetreu so vorgetragen“. Die nicht belegten Antworten von Herr Bezirksbürgermeister Balzer stehen im diametralen Widerspruch zu der nachgewiesenen Zusage des Bezirksamtes.
[Frage 1:] Warum hat das Bezirksamt seine am 23.8.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung gegebene Zusage für das Flurstück 603: „aber die 400 m² werden dort eingehalten werden“ (Zitat des zuständigen Fachbeamten) gebrochen und stattdessen zwei Baugenehmigungen für ein 296 m² und ein 386 m² großes Grundstück erteilt?
[Frage 2:] Ist dem Bezirksamt bewusst, welchen Vertrauensschaden es verursacht, wenn es Anwohnern erst 18 Jahre lang eine Falschinformation zu einem Flurstück erteilt und anschließend eine eindeutig gemachte Zusage zu dem Flurstück bricht? “
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