Drucksache - 1551/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.10.2019 - Drucksache Nr. 1551/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, den Busknoten Alt-Tegel an der Berliner Straße (U-Bahnhof Alt-Tegel) auf beiden Seiten barrierefrei mit Kasseler Borden und Leitstreifen für Sehbehinderte herzurichten. Dies soll möglichst vor der anstehenden Streckensanierung der U6 zwischen den Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel erfolgen, damit der dann notwendige Schienenersatzverkehr entsprechend von behinderten Menschen besser genutzt werden kann.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen am U-Bahnhof Alt-Tegel stellt eine erhebliche bautechnische Herausforderung dar, die eine vollständige Umgestaltung des Straßenquerschnitts der Berliner Straße zwischen Bernstorffstraße und Schloßstraße / Am Tegeler Hafen nach sich zieht. Da sich die Haltestelleninseln in der vorliegenden Geometrie nicht barrierefrei umgestalten lassen, muss eine Lösung gefunden werden, die dem Verkehrsbedarf des ÖPNV (mindestens gleiche Anzahl der Aufstellplätze für die Busse) und der Barrierefreiheit gerecht wird.
Hierbei ist zu beachten, dass die damit verbundenen umfangreichen Baumaßnahmen nicht nur die eigentliche Bushaltestelle betreffen, sondern auch die angrenzenden Fahrbahnen und die Gehwege. Außerdem muss die gesamte Oberflächenentwässerung dann aufgrund der neuen Auftrittshöhen an den Bordsteinen neu geplant werden. Für die hier notwendigen Planungsleistungen müssen aufgrund der im Straßen- und Grünflächenamt nicht vorhandenen Planungskapazitäten externe Ingenieurbüros gebunden werden.
Aufgrund des finanziellen Umfangs der notwendigen Maßnahmen (Planung und bauliche Umsetzung), der aktuell auf deutlich mehr als 1.000.000,- € eingeschätzt wird, ist eine Finanzierung aus dem bezirklichen Haushalt für die Straßenunterhaltung nicht möglich. Hier muss entweder auf das Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zurückgegriffen oder im Rahmen der Fortschreibung der bezirklichen Investitionsplanung ein entsprechendes Projekt eingestellt werden. In beiden Fällen muss eine Bauplanungsunterlage erarbeitet werden. Beim Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz muss diese vor einer Mittelbereitstellung zur Prüfung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingereicht werden.
Wenn man den zeitlichen Rahmen für die beschriebenen Leistungen betrachtet, ist eine Realisierung vor der Streckensanierung der U 6 mit einem Baubeginn im Frühjahr 2021 ausgeschlossen.
Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die gegenwärtig vorhandenen Bushaltestellen mit dem regulären Fahrplan der BVG weitestgehend ausgelastet sind und für den Schienenersatzverkehr mit seiner dichten Taktfolge dann ohnehin die temporäre Einrichtung zusätzlicher Halteplätze erforderlich wird.
Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit im Bauausschuss über den Fortgang berichten.
Wir bitten, die Drucksache Nr.1551/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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