Drucksache - 0956/XX-01  

 
 
Betreff: Transparente und verantwortliche Wahlverfahren für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
Status:öffentlichBezüglich:
0956/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2018  zur Drucksache Nr. 0956/XX:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie ein Verfahren zur Wahl von allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern - soweit ihre Wahl den Bezirken zusteht und Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen - gemäß §16 I Bezirksverwaltungsgesetz geregelt werden kann, das der Bezirksverordnetenversammlung eine angemessene zeitliche Prüfung und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Es gibt eine Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigkeiten, die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk ausüben können. Sofern diese durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden, muss im Einzelfall auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen eine Lösung gefunden werden. Bisher sind entsprechende Beschwerden nur im Zusammenhang mit der Berufung der Schöffinnen und Schöffen und der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bekannt.

 

Bei der Wahl der Schöffinnen und Schöffen wird nachfolgend zunächst die Rechtslage betrachtet: Schöffinnen und Schöffen werden in das Ehrenamt für eine 5-jährige Amtszeit berufen. Die aktuelle Schöffenamtsperiode endet am 31.12.2023. Da die Beendigung feststeht, müssen alle vorangestellten Verfahren harmonierende Fristen einhalten.

 

Bereits mehr als ein Jahr vor dem Beginn der neuen Schöffenamtsperiode werden Interessentinnen und Interessenten aufgerufen, sich zu melden. Dabei wird eine Vielzahl von Personen gesucht, um eine entsprechende Vorschlagsliste des Bezirks für die Schöffenwahl vor dem Schöffenwahlausschuss aufstellen zu können. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, eine ausreichende Anzahl an Interessentinnen und Interessenten für das Schöffenamt zu gewinnen. Das maßgebliche Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sieht keine Frist für eine Stichtagsregelung vor. Daher ist es berlinweite Praxis Bewerbungen für das Schöffenamt zur Prüfung und Erfassung als Nachmeldung bis zur Beschlussfassung der Vorschlagsliste durch die Bezirksverordnetenversammlung / durch den Jugendhilfeausschuss über eine Tischvorlage nachzureichen und zu ergänzen.

 

Jede Nachmeldung kann demgemäß nach vorangestelltem Beschluss des Bezirksamtes zügig und in mehreren Nachträgen eingereicht werden. Nach endgültiger Beendigung der Entgegennahme von Bereitschaftserklärungen kann die Bezirksverordnetenversammlung die gesamte Liste mit einer 2/3 Mehrheit beschließen. Im Anschluss wird im Bezirksamt eine Woche lang Einsichtnahme- und Einspruchsmöglichkeit gegeben.

 

Grundsätzlich wäre es möglich und auch wünschenswert eine Frist zu setzen, bis zu der die Bewerbungen erfolgen müssen, um mit diesem Stichtag dann frühzeitig eine verbindliche Liste aller Bewerberinnen und Bewerber der BVV zur Prüfung vorzulegen. In der Vergangenheit hat die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber jedoch regelmäßig nicht ausgereicht, um alle Positionen zu besetzen. In der Folge mussten dann Bürgerinnen und Bürger per Zufallsauswahl verpflichtet werden. Angestrebt wird aber, dass möglichst viele Schöffinnen und Schöffen aufgrund einer freiwilligen Meldung berufen werden, da davon ausgegangen wird, dass diese in der Regel motivierter an die Aufgabe herangehen. Ein Großteil der Bewerbungen geht berlinweit leider erst kurz vor der tatsächlichen Berufung ein.

 

Sobald absehbar ist, dass genügend Bewerbungen für das Amt der Schöffinnen und Schöffen eingehen, wird in Zukunft auf ein Stichtagsverfahren umgestellt werden. Bis dahin wird an dem bestehenden Verfahren festgehalten, um möglichst viele freiwillige Schöffinnen und Schöffen berufen zu können.

 

Im Nachgang ist es zudem möglich über die bezirklichen Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss einzelne Schöffinnen und Schöffen abzulehnen, falls in der Zwischenzeit Gründe bekannt geworden sind, nach denen diese Personen nach §§ 32 ff GVG unfähig zur Ausübung des Amtes sind.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0956/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister       Bezirksstadtrat

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0956/XX   Transparente und verantwortliche Wahlverfahren für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger   BVV-Büro   Ersuchen per Dringlichkeit
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