Drucksache - 2671/XX  

 
 
Betreff: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-63 für die Grundstücke Trettachzeile 3 / 19, Ziekowstraße 79/85, Trepliner Weg 4 / 8G, die Flurstücke 754, 782, und 1824/6 der Flur 3, Gemarkung Wittenau sowie der anliegenden Straßenflächen des Trepliner Weges im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Borsigwalde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
27.08.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur vertagt   
24.09.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anl.a._Abwägung_Bürger
Anl.b_Abwägung_Bürger.Wied.
Anl.c_Abwägung_Behörden_PDF
Anl.d_textliche Festsetzungen
Anl.d.B-Plan
Anl.d.B-Plan.A3.hochkant
Anl.e_Begründung
Anl.f._12-63.Uebersichtsplan

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der wiederholten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-63 wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-63 wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen:

 

  • § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160).

 

Anlage/n:

Anlagen:

 

 

a)                    Bericht über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

b)                    Bericht über die Auswertung der wiederholten frühzeitigen Beteiligung der
      Öffentlichkeit

c)                    Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

d)                    Bebauungsplanentwurf 12-63 einschließlich der textlichen Festsetzungen

e)                    Begründung

f)                      Übersichtsplan

 

Frank Balzer  

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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