Drucksache - 1981/XX-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.01.2020 - Drucksache Nr. 1912/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die "Sechserbrücke" (offiziell: Tegeler Hafenbrücke) als herausragendes Wahrzeichen und Denkmal des Bezirks Reinickendorf und des Ortsteils Tegel zum 100. Jubiläum der Fertigstellung im Jahr 2021 umfassend instand gesetzt und restauriert wird.“
und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.01.2020 - Drucksache Nr. 1981/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich erneut gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Nachdruck dafür einzusetzen, die Sechserbrücke in Tegel endlich behindertengerecht herzurichten.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:
„[…] In beiden oben angeführten Schreiben zur Tegeler Hafenbrücke bitten Sie um Stellungnahme zu zwei Sachverhalten, die die Brücke gleichermaßen betreffen. Daher habe ich mich entschlossen, zu beiden Sachverhalten in einem Schreiben Stellung zu nehmen.
Es freut mich, dass die unter Denkmalschutz stehende Tegeler Hafenbrücke, für die Tegeler Mitbürger*innen auch als Sechserbrücke bekannt, eine große Wertschätzung erfährt. Mein Bestreben ist es, diese und auch alle anderen Brücken des Landes Berlin nicht nur in einem verkehrssicheren, sondern auch in einem unterhaltungstechnisch guten Zustand zu erhalten.
Die Tegeler Hafenbrücke wurde 1908 erbaut. Die letzte umfangreiche Instandsetzung an der Tegeler Hafenbrücke wurde in der Zeit von 1988 bis 1990 durchgeführt. In dem dann folgenden Zeitabschnitt bis heute wurden laufende Unterhaltungsarbeiten wie z.B. Bohlenauswechslung, Lagererneuerung, Graffitibeseitigung, Beseitigung von Vandalismusschäden und der Einbau von Fahrradschienen im Bereich der Treppen ausgeführt.
Im letzten Bauwerksprüfbericht von 2017 wurden zunehmende Korrosionsschäden am Stahlbogen, sowie Rissbildungen mit Rosttreiben an den Stahlbetonteilen festgestellt, so dass die Tegeler Hafenbrücke langfristig in das Instandsetzungsprogramm aufgenommen wurde. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine genauere Zeitangabe machen kann und dass aufgrund der Prioritätensetzung und der knappen Personalsituation eine vorgezogene umfangreiche Instandsetzung im Jahr 2021 zu Lasten anderer dringender Bauvorhaben nicht möglich ist. Ich lasse aber gerne prüfen ob eine kleine „Verschönerung“ in 2021 denkbar ist.
Die barrierefreie Herrichtung der Tegeler Hafenbrücke erfordert erhebliche Umbauarbeiten mit umfangreichen Eingriffen in die denkmalgeschützte Bausubstanz insbesondere im Bereich des Nord-Westufers. Vor einigen Jahren fanden hierzu bereits Gespräche mit Variantenvorstellungen statt, welche allerdings nicht in eine umsetzbare Planungslösung mündeten. Ich bedauere ausdrücklich, dass ich aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten in der Tiefbauabteilung derzeit keinen Planungshorizont für die behindertengerechte Herrichtung der Tegeler Hafenbrücke angeben kann. […]“
Wir bitten, die Drucksachen Nr. 1912/XX und 1981/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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