Drucksache - 1807/XX-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.12.2019 zur Drucksache Nr. 1807/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den kommunalen Wohnungsunternehmen dafür einzusetzen, dass vor Ort tätigen Pflegediensten der Zugang zu den Parkplätzen der jeweiligen Wohnanlagen ermöglicht wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Es wurden alle relevanten Wohnungsgesellschaften in Reinickendorf angeschrieben.
Von diesen haben neun geantwortet und Verständnis für die Parksituation gezeigt. In einem Fall wird der Wunsch bereits umgesetzt, in einem weiteren Fall kann sich die Wohnungsgesellschaft eine spätere Umsetzung vorstellen. In den anderen Fällen werden Gründe angeführt, warum dies nicht möglich sei oder auf Alternativen verwiesen.
Bei einigen Gesellschaften sind alle Stellflächen frei zugänglich oder es gibt zusätzliche Besucherparkplätze, die auch von Pflegediensten genutzt werden können.
Als Hinderungsgründe für den Zugang von Pflegediensten zu den Parkplätzen der Wohnanlagen wurden vor allem folgende Argumente angeführt: Sofern eigene Parkplätze vermietet werden, sind diese meistens langfristig dediziert an einzelne Mieter vermietet. In vielen Fällen existiert darüber hinaus eine Warteliste. Eine zusätzliche Nutzungskollision der Stellflächen würde auf wenig Akzeptanz bei den Mieterinnen und Mietern stoßen. Teilweise wird auch die Koordination der Zugänge zu den Flächen für die vielen verschiedenen Pflegedienste als ein nicht zu leistender bürokratischer Mehraufwand angesehen. Ein möglicher Missbrauch könne dann nicht mehr kontrolliert werden. Aus Mangel an Platz lassen sich auch keine zusätzlichen Parkplätze schaffen. Bei Zufahrtswegen verbiete es sich aus Sicherheitsgründen, diese auch nur teilweise in Stellflächen umzuwidmen. Einige Gesellschaften verwiesen auf das Parken im öffentlichen Straßenland.
Wir betrachten es als bedauerlich, dass die Umsetzung des Anliegens auf so wenig Resonanz gestoßen ist. Grundsätzlich hat das Bezirksamt aber keine Möglichkeit in die Parkraumnutzung von Vermietern einzugreifen und kann insofern nur eine entsprechende Nutzung anregen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1807/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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