Drucksache - 2659/XX
Sachverhalt: Das beispiellose, die Stützen unserer Gesellschaft diskriminierende sog. Antidiskriminierungsgesetz stellt viele Beamte in ihrer täglichen Arbeit unter einen Generalverdacht. Die Umkehr der Beweislast in diesem Gesetz verstößt gegen Sitte und Anstand gegenüber diesen Personengruppen. Deshalb muss es sofort abgeschafft werden. Außerdem ist zu erwarten, dass auf das Land Berlin hohe Gerichts- und Schadensersatzkosten zukommen würden, da ja seitens des Senats sogar verkündet worden ist, die Kosten für Verfahren aus dem sog. Antidiskriminierungsgesetz gegenüber nicht aus Berlin stammenden Bundespolizisten zu übernehmen. Damit könnten auch unsinnige Haushaltsausgaben in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit eingespart werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass das Lehrer, Ordnungsamtsmitarbeiter, Feuerwehrleute, Polizisten etc. diskriminierende sog. Antidiskriminierungsgesetz zurückgenommen wird. Anlagen: |
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