Drucksache - 2626/XX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-64 für das Gelände zwischen Bürgerstraße, Provinzstraße, Granatenstraße und Bahnanlagen sowie für die Granatenstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
27.08.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kurzbegründung Aufstellungsbeschluss 12-64
Übersichtskarte 12-64
Geltungsbereich und Art der Nutzung 12-64

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 beschlossen:

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Gelände zwischen Bürgerstraße, Provinzstraße, Granatenstraße und Bahnanlagen sowie für die Granatenstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-64 aufzustellen.
  2. Da die Voraussetzungen gemäß § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage


 

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.6.2017 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Art. 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 06.12.2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

Anlage/n:

Anlagen:

 

a) Kurzbegründung 12-64

b)        Übersichtskarte 12-64

c)        Geltungsbereich und Art der Nutzung 12-64

 
 

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