Drucksache - 2625/XX  

 
 
Betreff: Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs XX-228 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
27.08.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Neuer Geltungsbereich XX-228
Übersichtskarte Änderung Geltungsbereich XX-228

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 beschlossen:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XX-228 wird um das Grundstück Bürgerstraße 14, um die Teilflächen der Granatenstraße sowie um Teilflächen des Fußwegs entlang der S-Bahnschienen verkleinert.

Der verkleinerte Geltungsbereich des Bebauungsplanes XX-228 umfasst das Gelände der Kleingartenanlage Schönholz I, eine Teilfläche der Verlängerten Koloniestraße, angrenzende Grundstücks- und Verkehrsflächen sowie weitere Flächen entlang der S-Bahnschienen.

 

 

Begründung:

 

Zur Sicherung der Kleingartenanlage (KGA) Schönholz I wurde 1987 der Bebauungsplan XX-228 aufgestellt. Er befindet sich noch im Verfahren. Die Parzellen der KGA Schönholz I werden durch die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V. als Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn AG und des Bundeseisenbahnvermögens verpachtet. Der Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans Berlin 2030 aus dem Jahr 2019 ordnet die KGA Schönholz I der Entwicklungskategorie 5 „Sonstige Kleingärten“ zu. Für Kleingärten der Kategorie 5 existieren keine Schutzfristen.

 

Der Bebauungsplanentwurf XX-228 sieht für den überwiegenden Teil der Flächen die Festsetzung von Dauerkleingärten vor. Auch ist für Teile der Flurstücke ein Gehrecht für einen Wanderweg entlang des Bahndamms geplant. Im Bereich der verlängerten Koloniestraße ist eine Fläche für Stellplätze vorgesehen. Für eine Teilfläche im Süden des Geltungsbereichs ist die Festsetzung einer Parkanlage sowie eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zugunsten des Unternehmensträgers der Eisenbahn beabsichtigt.

 

Aktueller Anlass zur Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs XX-228 ist die geplante Aufstellung des Bebauungsplans 12-64 für das Gelände zwischen Bürgerstraße, Provinzstraße, Granatenstraße und Bahnanlagen sowie für die Granatenstraße im Ortsteil Reinickendorf. Die Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe 12-64 und XX-228 überschneiden sich im östlichen Teil des geplanten Geltungsbereichs des B-Plans 12-64.

 

Da eine Überschneidung zweier sich in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne grundsätzlich auszuschließen ist, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XX-228 an dieser Stelle verkleinert werden. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XX-228 an weiteren Stellen zur Anpassung an den heutigen Bestand geringfügig verändert.

 

Grundlegendes Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans 12-64 ist es, den Baublock zu qualifizieren und zusätzlichen Wohnraum sowie den Erhalt bestehender und die Ansiedlung neuer Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Darüber hinaus soll eine öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, um den entlang des Bahndamms verlaufenden Fußweg zu qualifizieren.

 

Bei den Flächen, welche sich sowohl im geplanten Geltungsbereich des B-Plans 12-64 als auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XX-228 befinden, handelt es sich einerseits um eine umzäunte, nicht genutzte Grünfläche in der Bürgerstraße 14. Andererseits sind es Flächen des Fußwegs entlang der Schienen der S-Bahn und des östlichen Endes der Granatenstraße. Es sind keine Flächen der Kleingartenanlage Schönholz I betroffen. Aus diesem Grund werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanentwurfs XX-228 nicht tangiert, wenn die betroffenen Flächen aus dem Geltungsbereich herausgelöst und durch den aufzustellenden Bebauungsplan 12-64 überplant werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs XX-228 bleiben bestehen.

 

Der geänderte Bebauungsplanentwurf erhält folgenden Titel:

 

Bebauungsplan XX-228

für das Gelände der Kleingartenanlage Schönholz I, für eine Teilfläche der Verlängerten Koloniestraße, für angrenzende Grundstücks- und Verkehrsflächen sowie für weitere Flächen entlang der S-Bahnschienen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf


 

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.6.2017 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Art. 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 06.12.2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

Anlage/n:

Anlagen:

a) Übersichtsplan XX-228

b)             Neuer Geltungsbereich XX-228

 
 

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