Drucksache - 0718/XX-01  

 
 
Betreff: Entwässerung in Reinickendorf IV - Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Straßengullis zur Regenentwässerung in Frohnau
Status:öffentlichBezüglich:
0718/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2018       - Drucksache Nr. 0718/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) dafür einzusetzen, dass in den von Überschwemmung durch Starkregen betroffenen Straßen in Reinickendorf

 

  1. Auffangkörbe wieder in die Straßengullis eingesetzt werden und

 

  1. die Reinigungsintervalle der Straßengullis ausreichend zu erhöhen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt dem Bezirksamt vor:

 

„[…] In Straßen des Reinigungsverzeichnisses A und B reinigen die BSR die Abläufe der Straßenentwässerung bedarfsgerecht, in der Regel einmal jährlich. In Straßen des Reinigungsverzeichnisses C ist der Straßenbaulastträger (in der Regel Straßen- und Grünflächenamt) für die Unterhaltung, Ausstattung und Reinigung zuständig.

 

Grundsätzlich ist erst einmal festzuhalten, dass nicht alle Straßen in Frohnau in die Regenwasserkanalisation der Berliner Wasserbetriebe ableiten.

 

Die Straßenabläufe, die nicht in die Regenwasserkanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ableiten, versickern unterhalb des Straßenablaufs in den Untergrund. Hier ist das Aufnahmevermögen, unabhängig davon ob mit oder ohne Auffangkorb, baulich bestimmt begrenzt. Diese Art von Straßenabläufen findet sich oftmals in Straßen des Verzeichnisses C von denen sich in Frohnau eine Vielzahl befindet.

 

In den Straßen mit Regenwasserkanalisation gibt es zwei Systeme.

 

Ein System leitet vom Straßenablauf direkt in die Kanalisation. Hier ist in der Regel ein Laubfangkorb eingebaut, um die Feststoffe vor der Einleitung in die Kanalisation zurückzuhalten (Regelblatt 430 der BWB).

 

Das andere System leitet das Niederschlagswasser in einen unterirdischen Schlammraum unterhalb des Straßenablaufes und setzt die festen Stoffe dort ab. Das so vorgereinigte Wasser wird dann auf halber Höhe in diesem Schacht in die Regenwasserkanalisation geleitet (Regelblatt 400 der BWB). Bei diesem System sind keine Laubfangkörbe durch den Errichter vorgesehen.

 

Abschließend ist festzustellen, Laubfangkörbe können grundsätzlich keine Überschwemmungen bei Starkregen verhindern. Nicht alle Regeneinläufe können mit Laubfangkörben ausgestattet werden. […]“

 

Ergänzend zur Stellungnahme der BSR ist festzustellen, dass nicht alle Regenentwässerungsanlagen in C-Straßen in die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers fallen, da sich auch in vielen C-Straßen Anlagen der Berliner Wasserbetriebe befinden, die somit auch von der BSR in deren Auftrag gereinigt werden müssen.

Regenentwässerungsanlagen werden nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt), Teil: Entwässerung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen dimensioniert. Hierbei wird eine mittlere Regenspende der zurückliegenden fünf Jahre herangezogen. Eine Dimensionierung auf der Grundlage von wenigen Starkregenereignissen ist nicht vorgesehen.

In vielen bisher nicht endgültig ausgebauten Straßen gibt es noch provisorische Regenentwässerungsanlagen, die überwiegend aus Sickerschächten, Rigolen oder Versickerungsmulden bestehen; sie werden im Auftrag des Fachbereichs Straßenbau von einem Dienstleister regelmäßig gereinigt. Der Einbau von Auffangkörben ist hier technisch nicht möglich.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0718/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0718/XX   Entwässerung in Reinickendorf IV - Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Straßengullis zur Regenentwässerung in Frohnau   BVV-Büro   Empfehlung
0718/XX-01   Entwässerung in Reinickendorf IV - Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Straßengullis zur Regenentwässerung in Frohnau   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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