Drucksache - 0332/XX-01  

 
 
Betreff: Tegeler Hafenfest - Anwohnerschutz
Status:öffentlichBezüglich:
0332/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.05.2017 zur Drucksache Nr. 0332/XX:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

-          die behördlichen Auflagen (insbesondere Lärmschutz und zeitliche/örtliche Begrenzungen) sowie die Planungen an Fluchtwegen, für An- und Abfahrt der

Aussteller, der Müllentsorgung und zur Vermeidung/Reduzierung des Mülls für das

Tegeler Hafenfest der Öffentlichkeit detailliert offenzulegen

-          und während des Festes eine offizielle Beschwerdestelle insbesondere für

Anwohnerinnen/Anwohner vorzusehen, bei der konkrete Verstöße gegen Auflagen

und Probleme gemeldet werden können, um einen reibungslosen Ablauf des

Hafenfestes zu gewährleisten und die Belastungen für die Anwohnerinnen/Anwohner

so gering wie möglich zu halten.

-          ein geeignetes Sicherheitskonzept vorzulegen und die Wiederherstellung der

Grünflächen dem Veranstalter aufzuerlegen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

 

Im Sinne des Beschlusses zur Drucksache 0332/XX (Tegeler Hafenfest – Anwohnerschutz) wurde ein Auszug aus dem Erlaubnisbescheid (Sammelbescheid für mehrere Erlaubnisteile) vom 23.05.2017 auf der Internetseite des Bezirksamtes Reinickendorf veröffentlicht, aus dem die gewünschten Informationen ersichtlich waren.

 

Der Veranstalter wurde verpflichtet, während der Veranstaltung eine Anlaufstelle durchgängig vorzuhalten, um mögliche Beschwerden der Anwohnerinnen/Anwohner entgegenzunehmen und diese zeitnah abzustellen. Dies wurde entsprechend umgesetzt.

 

Im Rahmen der Nebenbestimmungen zur Nutzung einer Grünanlage wurde festgelegt, dass Schäden und Verschmutzungen, die durch die Veranstaltung entstehen, unverzüglich und auf Kosten des Genehmigungsnehmers durch eine Fachfirma des Garten- und Landschaftsbaus zu beseitigen sind.

 

Ein Sicherheitskonzept wird jedes Jahr frühzeitig zwischen der Berliner Polizei und dem Veranstalter abgestimmt.

 

Darüber hinaus wurden am 04.10.2017 und nach der Veranstaltung im Folgejahr am 13.09.2018 durch die Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Bürgerdialoge durchgeführt, um die jeweiligen Veranstaltungen zu reflektieren und mögliche Verbesserungsideen frühzeitig in Planungsprozesse einbeziehen zu können. Während am 04.10.2017 noch eine Vielzahl von Beschwerden gemeldet wurden, die in der Planung für 2018 fast vollständig berücksichtigt werden konnten, wurden im Nachgang des Hafenfestes 2018 im Bürgerdialog am 13.09.2018 kaum noch Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0332/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer      Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0332/XX   Tegeler Hafenfest - Anwohnerschutz   BVV-Büro   Ersuchen
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