Drucksache - 2565/XX-01  

 
 
Betreff: Öffnung von Sportstätten unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln
Status:öffentlichBezüglich:
2565/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die in der 41. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13.05.2020 nicht besprochene Einwohneranfrage – Drucksache Nr. 2565/XX -:

 

„Mit den gestern im Senat getroffenen Entscheidungen gibt es für die Sportvereine noch keine Aussicht auf eine mögliche Wiederaufnahme der Sportangebote. Uns ist klar, dass auch in den Sportgruppen eine neue Normalität eintreten wird (siehe auch 10 Punkte Plan des LSB). Wir brauchen einen Horizont, um entsprechende Schritte einzuleiten und unseren Mitgliedern Perspektiven aufzeigen zu können.

 

Meine Frage:

 

Wie bringt sich der Bezirk in die Senatsdiskussion ein, die über Öffnung von Sportstätten, unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, berät?

 

Nachfrage:

 

Welche konkreten Umsetzungspläne liegen für die Wiederaufnahme des Sports vor?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport war/ist die Beteiligung des Bezirks an der Diskussion über eine schrittweise Öffnung oder der Erarbeitung von Umsetzungsplänen für die Wiederaufnahme des Sports nicht vorgesehen.

Über das Inkrafttreten der Verordnung und der jeweiligen Änderungen ist der Bezirk, wenn überhaupt, erst jeweils nach Inkrafttreten informiert worden. 

Eine entsprechende Bitte des Schul- und Sportamtes am 20.04.2020 um Vorabinformation, damit die Umsetzung der Regelungen möglichst reibungsarm gestaltet werden kann, blieb ohne Reaktion.

Die Regelung von Ausnahmen von der Untersagung des Sportbetriebes auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich und durch schriftliche Genehmigung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung vorbehalten.

 

Die Vielzahl von Anfragen der Reinickendorfer Sportvereine zu den Regelungen können durch den Bezirk lediglich weitergegeben werden.

Wünschenswert wäre es aus Sicht des Bezirks gewesen, wenn die Senatsverwaltung für Inneres und Sport schon bei der Erstellung der Rechtsverordnung Rücksprache mit dem Bezirk gehalten hätte.

 

Zu Frage 2:

 

Wie bereits ausgeführt, wurde/wird der Bezirk leider nicht von der Senatssportverwaltung in den Diskussionsprozess und in Beratungen zur Wiederaufnahme des Sports einbezogen, daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Eine Mitteilung der getroffenen Entscheidungen erfolgte im Nachhinein über die Medien. Im Schulbereich und Jugendamt werden die Bezirke rechtzeitig durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterrichtet. Es erfolgt ein reger Austausch über anstehende Maßnahmen.

 

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an Frau Elke Duda weiterzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Frank Balzer       Tobias Dollase

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

Anlage/n:

 

Stammbaum:
2565/XX   Öffnung von Sportstätten unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln   BVV-Büro   Einwohneranfrage
2565/XX-01   Öffnung von Sportstätten unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

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