Drucksache - 2519/XX-01  

 
 
Betreff: Parksituation im Gewobag-Wohngebiet in Tegel-Süd
Status:öffentlichBezüglich:
2519/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

nachfolgend übersende ich Ihnen die schriftliche Beantwortung der Einwohneranfrage

- Drs Nr. 2519/XX -:

 

„Frage an das Bezirksamt:

 

Im Gewobag-Wohngebiet in Tegel-Süd wurde öffentliches Straßenland durch Gewohnheitsrecht zur Dauerparkfläche für PKW (und teils auch für LKW). Straßenkreuzungen, wie z.B. Biedenkopfer Str. Ecke Namslauer Str. werden hemmungslos zugeparkt - und zwar an Bordsteinabsenkungen und auf dem Mittelstreifen. Täglich tobt der "Kampf um die Parklücke". Mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen mit Kinderwagen, aber auch ältere Personen, Kinder und Menschen mit Behinderungen können z.B. die Egells- und die Biedenkopfer Str. nur mit größter Mühe überqueren. Parkende Autos jeder Größe versperren die Sicht, sodass jede Überquerung mit Gefahr für Leib und Leben verbunden ist.

RadfahrerInnen steht kein eigener Fahrstreifen zur Verfügung, sodass sie gezwungen sind, auf der Spur links neben den parkenden Autos zu fahren. Diese Spur ist jedoch zu schmal, um das Überholen durch ein Auto mit Normabstand (1,50 m) zu ermöglichen - was viele AutofahrerInnen nicht daran hindert, es trotzdem zu tun, bzw. zu versuchen. RadfahrerInnen werden einem hohen Unfallrisiko - etwa durch "Dooring" der parkenden Wagen - ausgesetzt.

 

Ist dem Bezirksamt die geschilderte Situation bekannt, und was gedenkt es, auf absehbare Zeit zu unternehmen, um RadfahrerInnen und FußgängerInnen jeden Alters besser zu schützen?

 

Nachfrage:

Wie gedenkt das Bezirksamt, die Nutzungskonkurrenz auf der begrenzten öffentlichen Straßenfläche in Tegel-Süd langfristig aufzulösen, z. B. durch "Komfort-Einschränkungen" für AutofahrerInnen?

 

 

Antwort:

Die in der Einwohneranfrage geschilderte Verkehrssituation stellt sich in gleicher Weise in fast allen Wohnquartieren mit vergleichbarer Bebauungsdichte und ähnlichen Straßenquerschnitten dar.

 

Straßen sollten vorzugsweise an Kreuzungen und Einmündungen überquert werden. Hinsichtlich des „Konflikts“ Kraftfahrzeug – Fahrrad ist festzustellen, dass es die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbieten, sogenannte Radfahranlagen in Nebenstraßen und in Tempo 30-Zonen anzuordnen. Hier müssen sich die verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern im Sinne des § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung im Straßenverkehr bewegen und ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht wahren.

 

Die vorhandenen Straßenquerschnitte ließen Radfahranlagen auch nur unter Verzicht auf den ruhenden Verkehr zu. Die Bezirksverordnetenversammlung hat dazu mit der Drucksache Nr. 0469/XX am 14.02.2018 beschlossen, dass Radwege und Fahrradstraßen so angelegt werden sollen, dass sie nicht zur Aufgabe von Stellplätzen für die Anlieger der geplanten Baumaßnahmen führen.

 

Flächendeckende Parkverbote zur Schaffung breiterer Fahrspuren würden auch auf Unverständnis und Ablehnung in der Bevölkerung stoßen und schlimmstenfalls zu verstärkt aggressivem Verhalten im Verkehr führen, obwohl eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h besteht.

 

Seit Einführung der Parkzone in Tegel am 01.07.2016 werden die Namslaustraße, die Biedenkopfer Straße und die Beckumer Straße verstärkt vom Ordnungsamt bestreift. Es werden täglich Verstöße von Fahrzeugen geahndet, die auf dem Mittelstreifen, im 5-Meter-Bereich, vor abgesenkten Bordsteinen und an Verkehrsinseln parken. Bei den Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrern handelt es sich um den Fließverkehr, für den das Ordnungsamt nicht zuständig ist, sondernd die Polizei. Eine Gefährdung der Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer ist aber aus Sicht des Ordnungsamtes nicht zu erkennen.

 

Für Kraftfahrzeuge wurde in der Straßenverkehrs-Ordnung ein neuer Mindestabstand von 1,50 Metern zu einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern festgelegt.

 

Das Ordnungsamt wird den Bereich weiter bestreifen und das Bezirksamt wird sich bei der Polizei für regelmäßige Kontrollen des fließenden Verkehrs einsetzen.

 

 

 

 

Frank Balzer      Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadträtin

Stammbaum:
2519/XX   Parksituation im Gewobag-Wohngebiet in Tegel-Süd   BVV-Büro   Einwohneranfrage
2519/XX-01   Parksituation im Gewobag-Wohngebiet in Tegel-Süd   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

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