Drucksache - 0936/XVII
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Sachverhalt: Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung den Antrag - Drucksache Nr. 0936 -: In die
Geschäftsordnung der BVV wird der § 29a wie folgt eingefügt: § 29a 1. Die Bezirksverordnetenversammlung tritt unmittelbar vor jeder ordentlichen Sitzung zu einer 30-minütigen Bürgerfragestunde zusammen. 2.
Fragen
an die Bezirksverordnetenversammlung kann jeder/jede Reinickendorfer
Bürger/Bürgerin über das Büro der Bezirksverordnetenversammlung an die
Bezirksverordnetenversammlung richten. Die Fragen müssen beim Büro der
Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Bürgerfragestunde bis
spätestens 12.00 Uhr schriftlich angezeigt werden. 3.
Der/die
Vorsteher/Vorsteherin ruft den/die Fragesteller/Fragestellerin in der
Reihenfolge des Eingangs der Fragen auf. Die Fragen, die einen aktuellen Bezug
haben sollen und aus der allgemeinen Kenntnis der Arbeit der
Bezirksverordnetenversammlung heraus beantwortet werden können, werden von
Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet. Der/die
Vorsteher/Vorsteherin soll dem/der Fragesteller/Fragestellerin die Möglichkeit
zu einer kurzen Nachfrage geben. 4.
Das Bezirksamt
ist zur Bürgerfragestunde der Bezirksverordnetenversammlung unter Angabe der
fristgerecht angezeigten Fragen einzuladen. Das Bezirksamt ist berechtigt, sich
zu den verhandelten Fragen in der Bürgerfragestunde zu äußern. in folgender geänderter Fassung
anzunehmen: In die
Geschäftsordnung der BVV wird der § 29a wie folgt eingefügt: § 29a 1. Die Bezirksverordnetenversammlung tritt unmittelbar vor jeder ordentlichen Sitzung zu einer 30-minütigen Bürgerfragestunde zusammen. 2.
Fragen
an die Bezirksverordnetenversammlung kann jeder/jede Reinickendorfer
Bürger/Bürgerin über das Büro der Bezirksverordnetenversammlung an die
Bezirksverordnetenversammlung richten. Die Fragen müssen beim Büro der
Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Bürgerfragestunde bis
spätestens 12.00 Uhr schriftlich angezeigt werden. 3.
Der/die
Vorsteher/Vorsteherin ruft den/die Fragesteller/Fragestellerin in der
Reihenfolge des Eingangs der Fragen auf. Die Fragen, die einen aktuellen Bezug
haben sollen und aus der allgemeinen Kenntnis der Arbeit der
Bezirksverordnetenversammlung heraus beantwortet werden können, werden von
Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet. Der/die
Vorsteher/Vorsteherin soll dem/der Fragesteller/Fragestellerin die Möglichkeit
zu einer kurzen Nachfrage geben. 4.
Das Bezirksamt
ist zur Bürgerfragestunde der Bezirksverordnetenversammlung unter Angabe der
fristgerecht angezeigten Fragen einzuladen. Das Bezirksamt ist berechtigt, sich
zu den verhandelten Fragen in der Bürgerfragestunde zu äußern. 5.
Es werden nur Themen als Frage zugelassen, die nicht im Rahmen der
Tagesordnung behandelt werden. |
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