Drucksache - 0936/XVII  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - Bürgerfragestunde

Keine weitere Bearbeitung, da Ablauf der XVII. Wahlperiode!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-BüroGeschäftsordnungsausschuss
Verfasser:Andreas Höhne, Thorsten Koch, Wolfgang Brennecke, Carin Hollube, Anke Petters, Renate Herranen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Uwe Brockhausen Vorsitzender
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.09.2004 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen     
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
19.10.2004    6. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.11.2004 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt     
08.12.2004 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 01.09.2004
2. Version vom 25.10.2004
3. Version vom 25.10.2004

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag

- Drucksache Nr. 0936 -:

 

In die Geschäftsordnung der BVV wird der § 29a wie folgt eingefügt:

 

§ 29a
Bürgerfragestunde

 

1.       Die Bezirksverordnetenversammlung tritt unmittelbar vor jeder ordentlichen Sitzung zu einer 30-minütigen Bürgerfragestunde zusammen.

 

2.       Fragen an die Bezirksverordnetenversammlung kann jeder/jede Reinickendorfer Bürger/Bürgerin über das Büro der Bezirksverordnetenversammlung an die Bezirksverordnetenversammlung richten. Die Fragen müssen beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Bürgerfragestunde bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich angezeigt werden.

 

3.       Der/die Vorsteher/Vorsteherin ruft den/die Fragesteller/Fragestellerin in der Reihenfolge des Eingangs der Fragen auf. Die Fragen, die einen aktuellen Bezug haben sollen und aus der allgemeinen Kenntnis der Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung heraus beantwortet werden können, werden von Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet. Der/die Vorsteher/Vorsteherin soll dem/der Fragesteller/Fragestellerin die Möglichkeit zu einer kurzen Nachfrage geben.

 

4.       Das Bezirksamt ist zur Bürgerfragestunde der Bezirksverordnetenversammlung unter Angabe der fristgerecht angezeigten Fragen einzuladen. Das Bezirksamt ist berechtigt, sich zu den verhandelten Fragen in der Bürgerfragestunde zu äußern.

 

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

In die Geschäftsordnung der BVV wird der § 29a wie folgt eingefügt:

 

§ 29a
Bürgerfragestunde

 

1.       Die Bezirksverordnetenversammlung tritt unmittelbar vor jeder ordentlichen Sitzung zu einer 30-minütigen Bürgerfragestunde zusammen.

 

2.       Fragen an die Bezirksverordnetenversammlung kann jeder/jede Reinickendorfer Bürger/Bürgerin über das Büro der Bezirksverordnetenversammlung an die Bezirksverordnetenversammlung richten. Die Fragen müssen beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Bürgerfragestunde bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich angezeigt werden.

 

3.       Der/die Vorsteher/Vorsteherin ruft den/die Fragesteller/Fragestellerin in der Reihenfolge des Eingangs der Fragen auf. Die Fragen, die einen aktuellen Bezug haben sollen und aus der allgemeinen Kenntnis der Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung heraus beantwortet werden können, werden von Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet. Der/die Vorsteher/Vorsteherin soll dem/der Fragesteller/Fragestellerin die Möglichkeit zu einer kurzen Nachfrage geben.

 

4.       Das Bezirksamt ist zur Bürgerfragestunde der Bezirksverordnetenversammlung unter Angabe der fristgerecht angezeigten Fragen einzuladen. Das Bezirksamt ist berechtigt, sich zu den verhandelten Fragen in der Bürgerfragestunde zu äußern.

 

5.       Es werden nur Themen als Frage zugelassen, die nicht im Rahmen der Tagesordnung behandelt werden.

 
 

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