Drucksache - 1907/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.08.2019 - Drucksache Nr. 1907/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Waidmannsluster Damm (östliche Seite), zwischen der Straße Nach der Höhe und Hochjagdstraße, das Gehwegparken vor den direkt vor den Grundstücken stehenden Bäumen (etwa Hsnr. 152-156) aufzuheben.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat im Interesse der Fußgänger und zur Erfüllung des Mobilitätsgesetzes das Gehwegparken im Bereich Waidmannsluster Damm 152 bis 156 untersagt. Die Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung wurde entsprechend angepasst.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1907/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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