Drucksache - 1608/XX-01  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit an der Treuenbrietzener Straße
Status:öffentlichBezüglich:
1608/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
15.01.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.02.2019      - Drucksache Nr. 1608/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Sichtbehinderung der Fußgänger durch Falschparker in der Kurve der Treuenbrietzener Straße zwischen der Hausnummer 7 und Packereigraben durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann.

Geeignete Maßnahmen könnten sein:

  1. Anordnung von Tempo 30 auch im bisher bei Tempo 50 verbliebenen Teilstück der Treuenbrietzener Straße zwischen Wilhelmsruher Damm und Packereigraben;
  2. Versetzen des absoluten Halteverbots auf der östlichen Straßenseite etwa in Höhe Hausnummer 14 in Richtung Wilhelmsruher Damm, damit freies Blickfeld im Bereich der Querungshilfe (abgesenkter Gehweg, sehbehindertengerecht) besteht;
  3. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (Schraffierungen) hinter diesem neu positionierten absoluten Halteverbot, um die Bedeutung des Verkehrszeichens für die Einsichtsmöglichkeit der Kurve zu verdeutlichen;
  4. Konsequente Kontrolle dieses absoluten Halteverbots durch das Ordnungsamt.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

zu 1.

 

Am Ende der Tempo 30-Strecke führt die Treuenbrietzener Straße im weiteren Verlauf mit einer langgezogenen Linkskurve zum Wilhelmsruher Damm. Im inneren Bereich dieser Kurve sind Haltverbote nach Zeichen 283 StVO angeordnet. Dadurch steht dem Begegnungsverkehr eine Fahrbahnbreite von etwa neun Metern zur Verfügung. Aufgrund des weitläufigen Verlaufes dieser Kurve und der verbleibenden Fahrbahnbreite kann eine Unübersichtlichkeit nicht festgestellt werden. Auch bei der Begegnung zweier Busse des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs ist diese Fahrbahnbreite als ausreichend anzusehen.

 

Weiter in Richtung Wilhelmsruher Damm verläuft die Straße dann gradlinig. Auch hier kann keine Unübersichtlichkeit erkannt werden. Da eine Häufung von Verkehrsunfällen außerhalb der Tempo 30-Strecke nicht bekannt geworden ist, mangelt es an einer Rechtsgrundlage, Tempo 30 nach den Vorschriften des § 45 StVO zwischen Packereigraben und Wilhelmsruher Damm anzuordnen.

 

 

Zu 2.

 

Der Beginn der Haltverbotsstrecke in Höhe des Grundstücks Treuenbrietzener Straße 14 wird rückwärtig in Richtung Wilhelmsruher Damm verlängert und beginnt nunmehr etwa vier Wagenlängen vor dem Übergang. Das Zeichen 283-10 StVO wird am dort befindlichen Lichtmast 23 angebracht.

 

Zur besseren Erkennbarkeit der Gehwegabsenkungen wurden zudem Fahrbahnmarkierungen der wie folgt dargestellten Art angeordnet.

 

 

Zu 3.

 

Fahrbahnmarkierungen der hier vorgeschlagenen Art sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nicht vor.

 

Zu 4.

 

Der Bereich wird von der Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten im Rahmen des möglichen Streifendienstes kontrolliert. Aufgrund dieser Kontrollen wurden kürzlich mehrere Fahrzeuge umgesetzt. Eine tägliche Kontrolle ist derzeit nicht möglich.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1608/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

Stammbaum:
1608/XX   Verkehrssicherheit an der Treuenbrietzener Straße   BVV-Büro   Ersuchen per Dringlichkeit
1608/XX-01   Verkehrssicherheit an der Treuenbrietzener Straße   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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