Drucksache - 2323/XX  

 
 
Betreff: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend des Zentren- und Einzelhandelskonzepts für den Bezirk Reinickendorf von Berlin vom Oktober 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
11.12.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Sozialraumorientierung Mitberatung
19.12.2019 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sozialraumorientierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung Mitberatung
04.03.2020 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung vertagt   
03.06.2020 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Federführung
27.08.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
01_ZEHK Reinickendorf 21102019_Endversion
02_Auswertung TÖB
03_Auswertung ÖA

Sachverhalt

Begründung

              Im Bezirk Reinickendorf lag bislang kein bezirkliches Zentren- und Einzelhandelskonzept vor. Mit dem Zentren- und Einzelhandelskonzept verfolgt der Bezirk Reinickendorf das Ziel, die Attraktivität der bestehenden Zentren und Geschäftsstraßen zu erhöhen und gleichzeitig die verbrauchernahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs zu strukturieren und zu stabilisieren. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept bietet dabei eine unverzichtbare Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Aktuelle Quartiersentwicklungen wie am Schumacher-Quartier oder größerer Einzelhandelsansiedlungen sind im Konzept mitberücksichtigt.

 

Mit dem Ziel der Sicherung der Attraktivität der bezirklichen Zentren und Geschäftsstraßen formuliert das Zentren- und Einzelhandelskonzept Leitsätze, definiert neben den verschiedenen Zentren besondere und integrierte Streulagen und legt ein Prüfschema für nahversorgungsrelevante Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche fest.

 

Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des Baugesetzbuches entfaltet das Zentren- und Einzelhandelskonzept keine unmittelbare Rechtswirkung. Es ist jedoch Grundlage für die Erarbeitung, Änderung und Ableitung von Festsetzungsinhalten verbindlicher Bauleitpläne, für die Bauberatung und für Einzelfallentscheidungen.

 

Das Zentren- und Einzelhandelskonzept dient dabei auch als Grundlage für stadtplanerische Bewertungen von Ansiedlungs-, Änderungs- und Erweiterungsplanungen von Einzelhandelseinrichtungen.

 

Die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 29.05.2018 bis 02.07.2018, die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 13.08.2018 bis 12.09.2018 statt.  Das nach AV Zentrenkonzepte einzuholende Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde erteilt. Der Entwurf zum Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf wurde den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung am 06. September 2018 vorgestellt.

 

 

Das Bezirksamt hat mit Vorlage vom 26.11.2019 das Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf von Berlin beschlossen.

 


Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz in Abstimmung mit dem Büro „Lademann & Partner“ erarbeitete Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf von Berlin vom Oktober 2019 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bezirk Reinickendorf gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 


Rechtsgrundlagen

  • § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
  • § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).
  • § 36 Abs. 2m Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160).
  • Ausführungsvorschriften zum Aufbau und Inhalt bezirklicher Zentren- und Einzelhandelskonzepte (AV Zentrenkonzepte) vom 17. November 2015.

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

 

6.  Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Keine

 


Anlagen 

a)      Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf von Berlin 2019

b)     Vermerk zur Auswertung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß AV Zentrenkonzepte (Nr 5 Abs. 2) für den Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Reinickendorf von Berlin vom 26.09.2019.

c)      Vermerk zur Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß AV Zentrenkonzepte (Nr 5 Abs. 3) für den Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Reinickendorf von Berlin vom 25.09.2019.

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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