Drucksache - 2323/XX
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Begründung Im Bezirk Reinickendorf lag bislang kein bezirkliches Zentren- und Einzelhandelskonzept vor. Mit dem Zentren- und Einzelhandelskonzept verfolgt der Bezirk Reinickendorf das Ziel, die Attraktivität der bestehenden Zentren und Geschäftsstraßen zu erhöhen und gleichzeitig die verbrauchernahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs zu strukturieren und zu stabilisieren. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept bietet dabei eine unverzichtbare Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Aktuelle Quartiersentwicklungen wie am Schumacher-Quartier oder größerer Einzelhandelsansiedlungen sind im Konzept mitberücksichtigt.
Mit dem Ziel der Sicherung der Attraktivität der bezirklichen Zentren und Geschäftsstraßen formuliert das Zentren- und Einzelhandelskonzept Leitsätze, definiert neben den verschiedenen Zentren besondere und integrierte Streulagen und legt ein Prüfschema für nahversorgungsrelevante Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche fest.
Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des Baugesetzbuches entfaltet das Zentren- und Einzelhandelskonzept keine unmittelbare Rechtswirkung. Es ist jedoch Grundlage für die Erarbeitung, Änderung und Ableitung von Festsetzungsinhalten verbindlicher Bauleitpläne, für die Bauberatung und für Einzelfallentscheidungen.
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept dient dabei auch als Grundlage für stadtplanerische Bewertungen von Ansiedlungs-, Änderungs- und Erweiterungsplanungen von Einzelhandelseinrichtungen.
Die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 29.05.2018 bis 02.07.2018, die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 13.08.2018 bis 12.09.2018 statt. Das nach AV Zentrenkonzepte einzuholende Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde erteilt. Der Entwurf zum Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf wurde den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung am 06. September 2018 vorgestellt.
Das Bezirksamt hat mit Vorlage vom 26.11.2019 das Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf von Berlin beschlossen.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz in Abstimmung mit dem Büro „Lademann & Partner“ erarbeitete Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf von Berlin vom Oktober 2019 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bezirk Reinickendorf gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Rechtsgrundlagen
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine
6. Personalwirtschaftliche Auswirkungen Keine
Anlagen a) Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf von Berlin 2019 b) Vermerk zur Auswertung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß AV Zentrenkonzepte (Nr 5 Abs. 2) für den Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Reinickendorf von Berlin vom 26.09.2019. c) Vermerk zur Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß AV Zentrenkonzepte (Nr 5 Abs. 3) für den Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Reinickendorf von Berlin vom 25.09.2019.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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