Drucksache - 2322/XX
Sachverhalt:
Immer mehr Menschen entscheiden sich für das Fahrrad als Fortbewegungsmittel. Für die Bevölkerung in den Außenbezirken ist jedoch das Pendeln mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz wegen der großen Distanzen teilweise zu beschwerlich. Eine kombinierte Rad-Bahn-Rad-Nutzung (mit dem Rad zur Bahn, mit dem Rad in der Bahn in die Innenstadt und von dort wieder mit dem Rad bis an den Arbeitsplatz) würde vielen die Entscheidung für die Nutzung des eigenen Fahrrades erleichtern. Derzeit ist in den Bahnen jedoch nur die Mitnahme von klassischen Fahrrädern (bzw. Pedelecs), Kinderwagen und Rollstühlen erlaubt. Bei der BVG dürfen pro Waggon maximal zwei Fahrräder mitgenommen werden, sofern dafür Platz vorhanden ist. Kinderwagen und Rollstühle haben verständlicherweise Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern. Dies beschränkt jedoch die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme deutlich und macht die Mitnahme des Rades in der Bahn unplanbar. Um den gewünschten Trend zum Umstieg auf das Fahrrad weiter zu fördern, sollten sowohl die Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen als auch die zur Mitnahme berechtigten Fahrradtypen (dreirädrige Fahrräder dürfen derzeit beispielsweise nicht mitgenommen werden) ausgeweitet werden. Gleichzeitig erhöht der zusätzliche Waggon die allgemeine Beförderungskapazität der Züge, die schon heute, insbesondere in den Verkehrsspitzen, an ihre Kapazitätsgrenze angekommen sind. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Züge der S-Bahn- und U-Bahn-Linien, die durch Reinickendorf führen, um einen Waggon verlängert werden. Dieser zusätzliche Waggon sollte speziell für die Mitnahme von (Kinder-)Lastenfahrrädern, Fahrradanhängern (für Kinder), dreirädrigen (Senioren-)Fahrrädern, Senioren-Elektromobilen, aber auch für E-Bikes, E-Roller, Kinderwagen und Rollstühle ausgelegt sein. Bei nur geringer Auslastung mit diesen Fortbewegungsmitteln soll der Waggon auch von allen übrigen Passagieren genutzt werden können.
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