Drucksache - 0969/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 0969/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Kurzparkzeit unmittelbar am Ludolfinger Platz und Zeltinger Platz auf eine Stunde zu begrenzen. In den von den Plätzen ausgehenden angrenzenden Seitenstraßen soll die zulässige Kurzparkdauer 3 Stunden betragen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat am 1. April 2019 das Pilotprojekt der Kurzzeitparkzone für die Dauer von drei Jahren im Bereich des Ludolfingerplatzes, des Zeltinger Platzes und anliegender Straßen eingeführt. Die Befristung der Parkdauer ist für die gesamte Kurzzeitparkzone bewusst auf drei Stunden festgelegt worden. Eine Parkdauer von nur einer Stunde würde zu einer Erhöhung und Behinderung des fließenden Verkehrs durch das ständige Ein- und Ausparken von Fahrzeugen führen. Unterschiedliche Zeiten von drei oder einer Stunde führen zur Unübersichtlichkeit. Darüber hinaus wären eine Vielzahl weiterer Verkehrsschilder notwendig, die einen regelrechten Schilderwald entstehen ließen, worunter nicht zuletzt die Aufmerksamkeit der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer leiden würde.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0969/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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