Drucksache - 1915/XX-01  

 
 
Betreff: Akustische Ansage
Status:öffentlichBezüglich:
1915/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.11.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Kenntnisnahme
06.01.2020 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
17.02.2020 
33. teilöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
16.03.2020 
Sitzung abgesagt!!! 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten      
18.05.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.05.2019 zur

Drucksache Nr.1915/XX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in den Warteräumen der Bürgerämter akustische Ansagen von Warte-Nummern zu installieren, um blinde Wartende bei der Wahrnehmung von Terminen zu unterstützen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Die genutzte Aufrufanlage ist ein Bestandteil des Termin- und Zeitmanagementsystems, das vom IT-Dienstleistungszentrum bereitgestellt wird. Der Aufruf erfolgt optisch und akustisch durch einen Gong.

 

Auf den Standortseiten der Bürgerämter im Internetangebot wird mit folgendem Satz auf die Besonderheiten beim Aufruf von Kundinnen und Kunden mit einer körperlichen Behinderung hingewiesen:

 

„[…] Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen. […]“

 

Sowie ein Hinweis auf eine körperliche Behinderung erfasst ist, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter abgeholt und zum Arbeitsplatz gebracht.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1915/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer         Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

Stammbaum:
1915/XX   Akustische Ansage   BVV-Büro   Ersuchen
1915/XX-01   Akustische Ansage   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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