Drucksache - 2261/XX
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Sachverhalt:
In der Finsterwalder Str. Richtung Wittenauer Str., unmittelbar vor der Einmündung zur Calauer Str. befindet sich das Verkehrsschild 274-55 (Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h). An dieser Stelle gilt rechts vor links, weshalb eine Beschleunigung nicht geboten ist. Daher sollte das Verkehrsschild, welches sich an die temporäre Beschränkung auf Tempo 30 anschließt, gänzlich entfernt werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Verkehrsschild 274-55 in der Finsterwalder Str. unmittelbar vor der Einmündung Calauer Str. zu entfernen.
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