Drucksache - 2234/XX
Sachverhalt:
Der Öschelbronner Weg ist im derzeitigen Zustand für Fußgänger und Fahrradfahrer nur eingeschränkt nutzbar und die Verkehrssicherheit ist nicht gegeben. Mit der Ausweisung als Radweg könnte ggf. eine Finanzierung aus den nur schleppend abgerufenen SIWANA-Landesmitteln für Fahrradverkehrsinfratruktur möglich sein, so dass die notwendigen Maßnahmen realisiert werden könnten, ohne den Bezirkshaushalt zusätzlich zu belasten. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, so schnell wie möglich seiner Verkehrssicherungspflicht für die Nutzer des Weges am Öschelbonner Weg nachzukommen. Das Bezirksamt möge dabei prüfen, ob für eine Sanierung die Erarbeitung von BPU notwendig ist, ob SIWANA-Mittel eingesetzt werden können, und wie die sichere Begehbarkeit für Fußgänger ebenso wie die durchgängige Befahrbarkeit mit dem Fahrrad sicher gestellt werden kann. Anlagen: |
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