Drucksache - 2157/XX  

 
 
Betreff: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-54 für eine Teilfläche des Golgatha-Gnaden-Friedhofs, Holländerstraße 36, 36 A sowie einen Abschnitt der Holländerstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
23.10.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
24.10.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage a_Auswertungsvermerk 12-54 frühzeitige
Anlage _b Bebauungsplan 12-54
B 12-54_2019-08-02_Begründung 4(2)_FINAL_ohne Anhang
Anlage d_Übersichtsplan 5000
Begründung Anlage 2 Biotoptypenkartierung
Begründung Anlage 3 Eingriffsbilanzierung Bestand
Begründung Anlage 4 Eingriffsbilanzierung Planung
Begründung Anlage 5 Gesamtbilanzierung Planung

Sachverhalt

Begründung:

 

Siehe Anlage


Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.09. 2019 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-54 wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-54 wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.
  3. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (842.268 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
  4. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. 2157/XX - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 


Rechtsgrundlage:

 

  • § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 


Anlagen:a)Bericht über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

b)   Bebauungsplanentwurf 12-54 einschließlich der textlichen Festsetzungen

c)    Begründung

d)   Übersichtsplan

 

 
 

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