Drucksache - 0977/XX-01  

 
 
Betreff: Frohnauer Pendelverkehr gestalten V
Status:öffentlichBezüglich:
0977/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2018     - Drucksache Nr. 0977/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei den zuständigen Stellen auf eine 10-Minuten-Taktung in den Hauptverkehrszeiten über Frohnau hinaus bis zum S-Bahnhof Oranienburg, mindestens jedoch bis nach Hohen Neuendorf, hinzuwirken.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die DB Netz AG um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt nun vor:

„Die Entscheidungen für die Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), z.B. Linienwege und Taktfolgen, werden durch die sog. SPNV-Aufgabenträger getroffen. Hiermit ist auch die Verantwortung für die Finanzierung der Verkehrsleistungen verbunden. Im Land Berlin wird diese Aufgabe durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, im Land Brandenburg durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wahrgenommen.

Wichtige Eckpunkte der Planungen beider Länder sind in Berlin im „Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023“, Entwurf mit Stand 31.07.2018, in Brandenburg im „Landesnahverkehrsplan 2018“, datiert auf den 28.08.2018, niedergelegt.

Der Nahverkehrsplan (NVP) Berlin weist aus, dass eine Ausweitung des 10-Minuten-Taktes zwischen Frohnau und Oranienburg als optionaler Bedarf betrachtet wird. Angebots- und Infrastrukturmaßnahmen im Umland stehen dabei unter dem Vorbehalt einer abschließenden Entscheidung und Bestellung durch das Land Brandenburg. Der Landesnahverkehrsplan (LNVP) Brandenburg gibt an, dass auf allen Außenästen des S-Bahn-Systems langfristig ein Angebot im 10-Minuten-Takt betrieblich umsetzbar sein soll. Der LNVP stellt weiterhin dar, dass für die abschließende Untersuchung verschiedener Ausbauoptionen weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Mit der gegenwärtig vorhandenen Infrastruktur zwischen Frohnau und Oranienburg und unter Berücksichtigung des übrigen heutigen Fahrplangefüges, insbesondere der Linie S 8 (Birkenwerder/Hohen Neuendorf – Grünau/Zeuthen) sowie der Linie RB 20 (Oranienburg –Potsdam) ist eine Taktverdichtung der Linie S 1 zwischen Frohnau und Hohen Neuendorf oder Oranienburg auf einen 10-Minuten-Takt leider nicht möglich.

Die Länder Berlin und Brandenburg, die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH sowie die DB haben gemeinsam das Projekt i2030 gestartet, um die Schieneninfrastruktur im Metropolraum Berlin-Brandenburg für die gestiegenen Anforderungen zu ertüchtigen. In diesem Zusammenhang werden auch die erforderlichen Ausbaumaßnahmen untersucht, die für eine Ausweitung des 10-Minuten-Taktes auf der Linie S 1 über Frohnau hinaus erforderlich sind. Über die Ergebnisse wird kontinuierlich informiert, unter anderem über den Internetauftritt www.i2030.de. Zeitpläne für eine Maßnahmenumsetzung können gegenwärtig noch nicht genannt werden; dies ist neben dem Projektfortschritt u.a. von der Sicherstellung einer Finanzierung für die einzelnen Baumaßnahmen abhängig.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0977/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

Stammbaum:
0977/XX   Frohnauer Pendelverkehr gestalten V   BVV-Büro   Empfehlung
0977/XX-01   Frohnauer Pendelverkehr gestalten V   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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