Drucksache - 1853/XX  

 
 
Betreff: Tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse unterbinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Siesmayer, Tobias / Wohlert, Björn - CDU-Fraktion 
Drucksache-Art: Ersuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Beratung
27.05.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
16.09.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
22.11.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
06.01.2020 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
17.02.2020 
33. teilöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
16.03.2020 
Sitzung abgesagt!!! 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten      
18.05.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:

 

Das Veterinäramt hat auf jeder Terraristikbörse etliche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Bisher wurden Bußgelder nur angedroht, aber keine erlassen. Dass gewerbliche Händler von Börse zu Börsen fahren, ohne die Tiere zwischenzeitlich zu entladen bzw. aus den Präsentationsboxen umzusetzen, ist aus Sicht des Bezirksamtes möglich, aber schwer zu kontrollieren und nachzuweisen. Dementsprechend kann nur eine Untersagung der Erlaubnis ein wirksames Mittel gegen den gewerblichen Handel sein.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse konsequent mit Bußgeldern zu ahnden. Zudem sollte der gewerbsmäßige Handel, bei dem die betroffenen Tiere durch das wiederholte Anbieten auf verschiedenen Börsen und den unvermeidlichen Transport leiden, von vornherein untersagt werden. Entsprechende Regelungen könnten im Zuge der geplanten Überarbeitung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz getroffen werden. Das Bezirksamt wird dahingehend aufgefordert, sich proaktiv an der Erstellung der Berliner Leitlinien für Tierbörsen zu beteiligen.

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Stammbaum:
1853/XX   Tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse unterbinden   BVV-Büro   Ersuchen
1853/XX-01   Tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse unterbinden   BVV-Büro   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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