Drucksache - 1853/XX
Sachverhalt:
Das Veterinäramt hat auf jeder Terraristikbörse etliche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Bisher wurden Bußgelder nur angedroht, aber keine erlassen. Dass gewerbliche Händler von Börse zu Börsen fahren, ohne die Tiere zwischenzeitlich zu entladen bzw. aus den Präsentationsboxen umzusetzen, ist aus Sicht des Bezirksamtes möglich, aber schwer zu kontrollieren und nachzuweisen. Dementsprechend kann nur eine Untersagung der Erlaubnis ein wirksames Mittel gegen den gewerblichen Handel sein. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse konsequent mit Bußgeldern zu ahnden. Zudem sollte der gewerbsmäßige Handel, bei dem die betroffenen Tiere durch das wiederholte Anbieten auf verschiedenen Börsen und den unvermeidlichen Transport leiden, von vornherein untersagt werden. Entsprechende Regelungen könnten im Zuge der geplanten Überarbeitung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz getroffen werden. Das Bezirksamt wird dahingehend aufgefordert, sich proaktiv an der Erstellung der Berliner Leitlinien für Tierbörsen zu beteiligen.
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