Drucksache - 1704/XX  

 
 
Betreff: Beschluss über den Bebauungsplan XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
13.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Beratung
28.02.2019 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage a) Bebauungsplanentwur XX-256a
Anlage a) Textliche_Festsetzungen
Anlage b) Begründung zum Bebauungsplanentwurf XX-256a
Anlage c) Entwurf der Rechtsverordnung

Sachverhalt

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XX-256a wird beschlossen.

 

Begründung

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ) i.V.m. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 1414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die beiden Flurstücke 1065 und 1070 (zugehörig zum Grundstück Schloßstraße 2) werden im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Flurstücke sind als öffentliches Straßenbauland hergestellt und werden als solches von der Allgemeinheit genutzt. Sie sind nicht öffentlich gewidmet.

Im Falle eines Grundstückverkaufs bzw. eines Übernahmeersuchens des Eigentümers sind die Flurstücke durch den Bezirk zu erwerben.

 

Flurst.-Nr.

1.1065: 158,94 m²

2.1070: 114,67 m²

 

Es ist davon auszugehen, dass für den Erwerb ca. 5 €/m² Straßenbauland anzusetzen sind. Damit läge die aufzuwendende Summe insgesamt bei 1.368,05 €.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

Anlagen:

a) Bebauungsplanentwurf XX-256a einschließlich der textlichen Festsetzungen

b) Begründung zum Bebauungsplanentwurf XX-256a

c) Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 
 

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