Drucksache - 1703/XX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - §§ 36 (8) und 49 (1) bis (4)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Geschäftsordnungsausschuss 
Drucksache-Art: Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV (§§ 36 Abs. 8 und 49 Abs. 1 bis 4) wird wie folgt geändert:

 

In § 36 (8) GO BVV wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:

 

„Die Redezeit beträgt pro Fraktion:

 

bei Haushaltsberatungen eine Stunde, bei Abwahlanträgen fünfzehn Minuten, bei Großen Anfragen zehn Minuten, bei Stellungnahmen drei Minuten, bei Einwohneranfragen zwei Minuten, bei allen anderen Beratungsgegenständen fünf Minuten.“

 

 

In § 49 (1) GO BVV wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:

 

„In dieser Fragestunde werden Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner an das

Bezirksamt behandelt.“

 

 

In § 49 (1) GO BVV wird Satz 3 wie folgt neu gefasst:

 

„Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen; die Fraktionen können Stellung nehmen.“

 

 

In § 49 (1) GO BVV wird Satz 4 wie folgt neu gefasst:

 

„In jeder Einwohnerfragestunde darf nur eine Frage durch den gleichen Einwohner/die

gleiche Einwohnerin gestellt werden.“

 

 

In § 49 (2) GO BVV werden die Wörter „und Anregungen“ gestrichen.

 

In § 49 (3) GO BVV werden in Satz 1 die Wörter „und Anregungen“ gestrichen.

 

In § 49 (4) GO BVV werden die Wörter „oder Anregungen“ gestrichen.

 
 

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