Drucksache - 1479/XX-01  

 
 
Betreff: Kontrollen auf der Terraristikbörse in Reinickendorf
Status:öffentlichBezüglich:
1479/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Kleine Anfrage - Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

 

der Bezirksverordnete Björn Wohlert (CDU-Fraktion) hat gemäß § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie oft und mit wie vielen Mitarbeitern hat das bezirkliche Veterinäramt die

Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes auf der Terraristikbörse seit

August 2018 kontrolliert?

 

  1. Welches Ergebnis hatten die Kontrollen? Wie viele und welche Verstöße wurden

festgestellt und geahndet?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt, dass Tierschützer nach Maßgabe der "Leitlinien zur

Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wesentlich mehr und schwerwiegendere tierschutzrechtliche Verstöße feststellen, unter anderem ein Angebot von Wildfängen, der gewerbsmäßige Verkauf von Tieren aus dem In- und Ausland sowie Ratschläge für die illegale Einfuhr (im Frachtraum von Flugzeugen) von Tieren aus dem Ausland? Welche Gesprächsformate zwischen dem Bezirksamt, Tierschützern und dem Veranstalter finden dahingehend statt?

 

  1. Wie geht das Bezirksamt gegen osteuropäische Händler vor, die von Börse zu Börse

reisen sowie die Tiere in kleinen Transport- und Präsentationsboxen halten und

anschließend nicht in ein ausreichend großes Terrarium zurücksetzen?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Verkauf lebender Mäuse und Ratten zur

Verfütterung aus Sicht des Tierschutzes? Gibt es eine Rechtsgrundlage, um diesen zu unterbinden?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1:

 

Die Terraristikbörse wurde am 12.08.2018 und am 14.10.2018 kontrolliert. Die Kontrolle am 12.08.18 wurde von einer amtlichen Tierärztin in Begleitung eines Sachverständigen für Reptilien und Artenschutz durchgeführt. Bei der Kontrolle am 14.10.18 waren zwei amtliche Tierärztinnen vor Ort.

 

Zu 2:

 

Auf den Börsen kam es an beiden Terminen insgesamt zu folgenden Verstößen: Mangelhafte oder fehlende Rückzugsmöglichkeiten, mangelhafte Belüftung oder unzureichende bzw. fehlende Beschriftungen der Behältnisse wurden in 24 Fällen festgestellt. Zwei Anbieter stellten Tiere in Styroporboxen unter den Verkaufstischen ab. Ein Anbieter wurde ohne Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz auf der Börse angetroffen. Diese wäre aber auf Grund der angegebenen Nachzuchtzahlen erforderlich gewesen.

 

Die Aussteller wurden vor Ort mündlich auf den jeweiligen Missstand hingewiesen. Da die Betroffenen unverzüglich Abhilfe geschaffen haben, wurden sie mündlich verwarnt. Einem Aussteller wurde vorab die Teilnahme untersagt, ein zweiter wurde der Börse verwiesen.

 

Zu 3:

 

Die von Tierschützern dem Bezirksamt als schwerwiegend gemeldeten Verstöße wurden bei der Kontrolle durch die amtlichen Tierärzte nicht festgestellt oder als nicht gravierend beurteilt.

 

Dem Bezirksamt liegen keine konkreten Hinweise auf den Handel mit Wildfängen vor, der unter bestimmten Umständen auf Börsen auch nicht verboten ist. Dies trifft ebenfalls auf den gewerbsmäßigen Verkauf von Tieren zu. Verfügt der Händler über eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, ist auch der Verkauf aus dem Ausland möglich.

 

Erkenntnisse darüber, dass sich Personengruppen über illegale Einfuhr von Tieren austauschen, liegen dem Bezirksamt nicht vor.

 

Das Bezirksamt Reinickendorf steht mit dem Veranstalter der Börse in Kontakt. Mit anderen Personengruppen (z.B. Tierschützern) findet eine anlassbezogene mündliche oder schriftliche Kommunikation statt.

 

Zu 4:

 

Aktuell ist ein gewerblicher Händler aus Osteuropa bekannt. Dieser gab an, abends mit den Tieren wieder an seinen Heimatort zurückzufahren. Dass Händler von Börse zu Börsen fahren, ohne die Tiere zwischenzeitlich zu entladen bzw. aus den Präsentationsboxen umzusetzen, ist möglich, aber schwer zu kontrollieren und nachzuweisen. In konkreten Verdachtsfällen werden die zuständigen Behörden für die Kontrollen von Börsen an anderen Orten um Amtshilfe gebeten, da eine Kontrolle durch das Bezirksamt Reinickendorf nur im hiesigen Zuständigkeitsbereich erfolgen kann. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, werden die im konkreten Einzelfall erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

 

Zu 5:

 

Für die o. g. Börse stellt sich diese Frage nicht, da dort keine Wirbeltiere als Futtertiere angeboten werden.

 

 

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, diese Antwort an den Bezirksverordneten, Herrn Björn Wohlert, weiterzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

Stammbaum:
1479/XX   Kontrollen auf der Terraristikbörse in Reinickendorf   BVV-Büro   Kleine Anfrage
1479/XX-01   Kontrollen auf der Terraristikbörse in Reinickendorf   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Kleine Anfrage - Antwort
 
 

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