Drucksache - 1445/XX
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:
Nach Prüfung der Artenschutz-, Lärm-, Baumschutzgutachten etc. zum B-Plan 12-63, Trettachzeile, fielen nicht nur uns große Widersprüche, fehlerhafte und unvollständige Angaben auf. Hierauf angesprochen, erklärte uns der Planer der Project Immobilien sowie auch deren Mitarbeiter, dass diese Gutachten gar keine seien und diese erst im weiteren Planungsverlauf erstellt würden! Wenn mit Gutachten, die keine sind, eine erste öffentliche Beteiligung durchgeführt wird, kann der Bürger sich ja ausschließlich auf unvollständige und falsche Angaben stützen.
Wie kann man da noch von einem ″ordentlichen″ B-Planverfahren reden?
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