Drucksache - 1273/XX
3. Begründung Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Damit bedürfen Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung der Genehmigung. Um das Verfahren möglichst transparent und einheitlich zu gestalten, stellen die Kriterien ein in anderen Berliner Bezirken praktiziertes und bewährtes Instrument zur Prüfung von Vorhaben in Milieuschutzgebieten dar. Die Prüfung und Entscheidung über Maßnahmen erfolgt nach den vom Bezirksamt Reinickendorf beschlossenen Genehmigungskriterien.
2. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.082018 beschlossen: Die in der Anlage 1 beschriebenen Genehmigungskriterien gelten für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs im Bezirk Reinickendorf.
4. Rechtsgrundlagen
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die zusätzliche erforderliche Personalstelle wird nicht von der Senatsverwaltung übernommen und muss aus bezirklichen Mitteln finanziert werden. 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
……………………….. Frank Balzer Bezirksbürgermeister
Anlagen Anlage 1: Genehmigungskriterien
Anlagen: 1) Genehmigungskriterien |
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