Drucksache - 1009/XX  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Reinickendorf 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1009_XX Anlage

Sachverhalt

Begründung

 

Die Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Reinickendorf 3 – Frau Monika Raap - wird zum 30.07.2018 enden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamts-gesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Buchstabe c) Bezirksverwaltungsgesetz die Schiedspersonen für jeden Schiedsamtsbezirk.

 

Nach Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin, Nr. 12 vom 23.03.2012 wurde im Jahre 2013 die oben genannte Schiedsfrau in einem Auswahlverfahren aus einem Bewerberkreis von zuletzt sieben Personen  ausgewählt und durch die Präsidentin des Amtsgerichts Wedding vereidigt.

 

Frau Raap hat sich in dem Amt bewährt und zudem schriftlich erklärt, dass sie das Amt gerne weiter ausüben würde (siehe Anlage).

 

Das Verfahren wurde mit dem Amtsgericht Wedding abgestimmt. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Verlängerung der Amtszeit für die Schiedsfrau.

Die öffentliche Bekanntmachung sowie ein Auswahlverfahren können damit entfallen.

Frau Raap wurde bereits vereidigt und kann das Amt sofort weiter ausüben.


Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 16 Absatz 1 Bezirks-verwaltungsgesetz:

 

Als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Reinickendorf 3 (Postleitzahlen: 13403, 13405, 13407, 13409, 13507, 13599, 13629) wird erneut gewählt:

 

Name: Frau Monika Raap


Rechtsgrundlage

 

Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und anderer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Schiedspersonen erhalten gemäß Berliner Schiedsamtsgesetz eine Erstattung für die Auslagen von Sachkosten in Höhe von jährlich ca. 500,- € sowie für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung in Höhe von monatlich 48,57 € nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. S. 826) in der aktuellen Fassung.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kapitel 3500 Titel 41201 bzw. Titel 68579 zur Verfügung.

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 
 

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