Drucksache - 0603/XX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco / Koch, Thorsten - SPD-Fraktion 
Drucksache-Art: Antrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
11.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
07.12.2017 
5. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
09.01.2018 
16. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
13.02.2018 
17. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.03.2018 
18. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
10.04.2018 
19. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
23.05.2018 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.06.2018 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
25.06.2018 
22. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
04.07.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

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