Drucksache - 0568/XX-01  

 
 
Betreff: Schadstoffuntersuchungen
Status:öffentlichBezüglich:
0568/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
18.10.2017 
10. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Untersuchungen des Bodens sollen im Falle eines Kita-Neubaus in erster Linie klären, inwiefern eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist. Die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sieht hierfür nutzungsabhängig gestaffelte Maßnahmenwerte vor (siehe BBodSchV Anhang 2 Nr. 1.3), ab deren Überschreiten eine Gefährdung angenommen wird. Die Nutzungen sind in Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücke unterteilt. Beim Bau einer Kita ist von der sensibelsten Nutzung - den Kinderspielflächen - auszugehen.

 

Konkret würde im Vorfeld eines Kita-Neubaus eine Untersuchung der Oberfläche vorgenommen werden. Die BBodSchV enthält hierfür Vorgaben was die Tiefe der Probenahme und die Anzahl an Proben betrifft (BBodSchV Anhang 1 Nr. 2 - Probenahme: Beprobungstiefe 0-35 cm, je 1000 m² eine Mischprobe aus 15-25 Einzeleinstichen).

 

Die so gewonnenen Proben werden analysiert und mit den o. g. Maßnahmenwerten abgeglichen. Bei Unterschreitung der Werte sind vermutlich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei Überschreitung muss über das weitere Vorgehen, in Abhängigkeit der festgestellten Belastungen entschieden werden.

 

Wichtig ist, dass diese geschilderte Untersuchung einen allgemeinen Fall darstellt. Bei konkreten Planungen müssen die Kenntnisse über das Grundstück (historische Nutzung, bekannte Schadensfälle, vorliegende Untersuchungsergebnisse etc.) beachtet werden.

Abhängig von diesen Faktoren können auch weitere Untersuchungen z. B. bezüglich einer Grundwassergefährdung erforderlich werden. Im Grunde geht es immer darum, die Schutzgüter menschliche Gesundheit und das Grundwasser vor Schäden zu bewahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Stammbaum:
0568/XX   Schadstoffuntersuchungen   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
0568/XX-01   Schadstoffuntersuchungen   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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