Drucksache - 0502/XX-01  

 
 
Betreff: Fragen zur Situation der Regionalsozialpädagogischen Dienste in den bezirklichen Jugendämtern
Status:öffentlichBezüglich:
0502/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Kleine Anfrage - Antwort
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
27.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

die Bezirksverordnete Andrea Behnke (B 90/Grüne) hat gemäß § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:

 

„Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Sozialarbeiter/innen wurden in den letzten drei Jahren je Region im RSD eingestellt? (Erfassung nach Bezirksregionen)
  2. Wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt?
  3. Wie viele Mitarbeiter/innen haben in den letzten drei Jahren den RSD wieder verlassen? Wie viele Mitarbeiter/innen sind länger als 5 Jahre im RSD beschäftigt?
  4. Wie viele Berufsanfänger/innen arbeiten im RSD?
  5. Wie viele Fälle werden in den jeweiligen Regionen pro VZÄ betreut? Wie viele Fälle betreuen Mitarbeitende, die in Teilzeit (32 Std.) arbeiten? Wie viele Familien mit wie vielen Kindern betreuen die Mitarbeiter/innen des RSD durchschnittlich?
  6. Welches Konzept zur Einarbeitung von neuen Mitarbeiter/innen gibt es? Nach wie viel Monaten besuchen die neuen Mitarbeiter/innen den Kurs „Neu im RSD“ vom SFBB? Wer trägt die Kosten für diesen Kurs und ist dieser verpflichtend für die Mitarbeitenden?
  7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um neue Mitarbeitende im RSD zu gewinnen? Wie arbeitet der Bezirk mit den Hochschulen zusammen?
  8. Welche Anforderungen werden für die Beschäftigung im RSD gestellt?
  9. Wie viele Bewerbungen entfallen im Durchschnitt auf eine ausgeschriebene Stelle im RSD?
  10. Wie viele der seit 01.01.2017 offenen Stellen im RSD konnten mittlerweile besetzt werden, bzw. für wie viele Stellen läuft derzeit ein Besetzungsverfahren?
  11. Wie viele Mitarbeitende werden in den nächsten 5 Jahren in Rente, bzw. in Pension gehen?
  12. Welche Stellenanteile übernehmen die Mitarbeiter/innen des RSD im Rahmen der Aktenführung und durch administrative Aufgaben?
  13. Wird die Stufenvorwegnahme für Mitarbeiterinnen des RSD in Anspruch genommen? Wird diese bereits im Rahmen der Neueinstellung gewährt? Welche Möglichkeiten bestehen für bestehende Mitarbeiter/innen die Stufenvorwegnahme in Anspruch zu nehmen? Wie viele Stufenvorwegnahmen, aufgeschlüsselt nach Neueinstellungen und bestehenden Arbeitsverhältnissen, wurden bereits gewährt?
  14. Erhalten alle Mitarbeitenden des RSD die spezifische Fallzulage? Wenn nein, warum nicht?
  15. Wie viele Stunden zusätzliche Arbeit besteht für die Mitarbeiter/innen des RSD durch die Einführung der neuen Software SoPart?“

 

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Die Beantwortung ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1, in der tabellenförmig die Angaben für die einzelnen Regionen zusammengefasst wurden. Zum RSD werden in dieser Anfrage alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Regionen einschließlich der stellvertretenden Gruppenleitungen sowie in der Region Nord einschließlich des Kinderschutzteams gezählt.

Die Gruppenleitungen sind in allen Angaben nicht enthalten. Es gibt in jeder Region eine Gruppenleitung; alles sehr erfahrene und länger als 5 Jahre im RSD beschäftigte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. In den letzten drei Jahren gab es zwei Wechsel. Die Regionen Ost und Nord haben neue Gruppenleitungen erhalten.

 

Zu Frage 2:

 

Siehe Anlage 1.

 

Zu Frage 3:

 

Siehe Anlage 1 unter 3 a und b.

 

Zu Frage 4:

 

Als Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger zählen diejenigen Beschäftigten, die ihre erste Arbeitsstelle nach Beendigung des Studiums antreten bzw. noch nicht länger als 6 Monate in dem Berufsfeld tätig waren. Die Angaben sind in der Anlage 1 enthalten.

 

Zu Frage 5:

 

Die Fallzahl variiert von Region zu Region, weil neu Eingestellte zunächst eine mehrmonatige Einarbeitungsphase durchlaufen, in der die Fallzahl langsam ansteigt (s. Frage 6).  Deshalb variiert die Fallzahl zwischen 74 und 85. Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend der Reduzierung auch prozentual weniger Fälle.

Es werden Familien mit einer Kinderzahl von bis zu 8 Kindern betreut. Insbesondere in der Region Nord, die auch für geflüchtete Familien zuständig ist, liegt die Zahl der Kinder oft bei mindestens 4.

 

Zu Frage 6:

 

Die Grundlage der Tätigkeit der Koordinatorin, die das bezirkliche Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt Reinickendorf entwickelt hat, ist die Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter vom 24.08.2015, insbesondere die Maßnahme 4: „Handlungserfordernisse zur Unterstützung von Berufseinsteigerinnen/Berufseinsteiger, Anleitung: Neu im RSD“.

Das bezirkliche Konzept liegt seit dem 10.01.2017 vor und entspricht dem Rahmenkonzept für die Einarbeitung neuer Fachkräfte im RSD der Berliner Jugendämter (erstellt vom Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg, Dezember 2015).

 

Das Maßnahmepaket besteht aus 3 Bausteinen:

 

Verpflichtende Teilnahme an den Berufseinsteigermodulen des SFFB „Neu im RSD

Berufseinstieg“ (10 Module je 2 Tage = 20 Tage)

2 Tage Fortbildung für die Koordinatoren der Berufseinsteigerinnen/Berufseinsteiger

Bereitstellung zeitlicher Ressourcen (1/2 Stelle pro Bezirk)

 

Die größte Herausforderung der Einarbeitung ist die Entwicklung von Fähigkeiten der neuen Fachkraft zur vollen Verantwortungsübernahme im Zuge der Garantenstellung im Einzelfall.

Die drei Kernaufgaben des RSD

der Kinderschutz,

die Hilfen zur Erziehung sowie

die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht 

erfordern umfangreiches Wissen und umfangreiche Kompetenzen. Kompetenzen sind Fähigkeiten, in unbekannten Situationen angemessen und selbständig handeln zu können.

Die neuen Fachkräfte sollen nach der Einarbeitung im möglichst hohen Maße Souveränität und Handlungssicherheit erreicht haben, da sie eine volle Fallrate (65 Fälle Hilfe zur Erziehung; Kinderschutzfälle, gerichtliche Verfahren und Beratungen) eigenverantwortlich bearbeiten.

Sie vertreten das Jugendamt nach außen, übernehmen die Federführung bei der Hilfeplanung, wissen sich fachlich gegenüber anderen Institutionen abgrenzen zu können, können bei Gericht die fachliche Haltung kompetent vertreten sowie komplexen Beratungssituationen gerecht werden.

 

Die Einarbeitungszeit beträgt in der Regel 6 Monate und ist in 3 Phasen unterteilt:

 

Phase 1: Hospitations- und Orientierungsphase (4 bis 6 Wochen)

   • Kennenlernen des Verwaltungshandelns

  • Überblick über das Arbeitsgebiet gewinnen

   • Kenntnis über den Sozialraum erlangen

   • Teamstruktur erfassen

Phase 2: Einarbeitungsphase (weitere 8 bis 10 Wochen)

   • Schrittweise Übernahme von Fällen unter Anleitung (ca. 10 bis 15 Fälle)

   • „Training on the Job“

   • Übernahme von Tagesdienst oder Falleingangsmanagement

   • Schreiben nach Außen werden gegengezeichnet

Phase 3: Verselbständigungsphase (weitere 6 bis 8 Wochen)

   • Schrittweise eigenverantwortliche Übernahme eines Arbeitsgebietes,

       volle Fallrate (ca. 5 Fälle pro Woche)

• Übernahme der Kinderschutzfälle mit der Unterstützung einer Insofern   

  erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz (ISOFA)

 

Rollendefinition:

• Neue Fachkräfte sind ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit staatlicher

  Anerkennung und haben keinen Praktikantenstatus, d. h. sie können  grundsätzlich nach

  ihrem individuellen Kompetenzstatus Fälle verantwortlich übernehmen.

• Mentorinnen und Mentoren bzw. Anleiterinnen und Anleiter arbeiten in einer 1:1 Betreuung

  die neuen Fachkräfte in die notwendigen Themen ein - Beratungstätigkeit; Hilfe und

  Leistungen nach dem SGBVIII; Hilfeplanverfahren; Kinderschutz; Fallteam; Sozialraum

  usw.

• RSD-Leitungen schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen, entscheiden über das

  Bestehen der Probezeit und beurteilen.

• Koordinationsfachkraft übernimmt zur Entlastung der Mentorinnen und Mentoren bzw.

  Anleiterinnen und Anleiter die Einarbeitung in übergreifenden Themen, berät und

  unterstützt und aktualisiert Einarbeitungsunterlagen.

 

• Team/Gruppe unterstützt die Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen und

   ermöglichen eine Fallentlastung der Mentorin/des Mentors bzw. der Anleiterin/

   des Anleiters.

 

Das Bezirksamt Reinickendorf hat sich für das Modell der Koordinationsfachkraft entschieden. Maßgebend war, dass viele neue Fachkräfte zeitgleich  oder/und zeitversetzt in 4 unterschiedlichen Regionen eingearbeitet werden sollen.

 

Aufgaben der Koordinationsfachkraft:

Die Koordinationsfachkraft ist Prozessbegleitung für die Einarbeitung der neuen Fachkräfte sowie Mentorinnen und Mentoren.

 

• Organisation von überregionalen Einarbeitungsthemen EFB / KJGD / JGH / KBV / KST /

  SOR / Organisation des Jugendamtes: hier Fortführung der bezirklichen Module

• Unterstützen bei der Anmeldung der verpflichtenden Einarbeitungsmodule (SFFB)

• Abgleich der Einarbeitungsinhalte mit der Fortbildung „Neu im RSD“ (SFFB)

• Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Mentorinnen/Mentoren bzw.

  Anleiterinnen/Anleiter und die „neuen“ Kollegeninnen/Kollegen

• Einarbeitungsleitfaden und Qualitätsstandards gemeinsam finden und nutzen (z. B.

  Selbsteinschätzungsbogen/Anforderungsprofil der zu vermittelnden Kenntnisse/

  Überprüfung der Einarbeitungsfelder im Bezirk und Region)

• Erstellen einer überregionalen Willkommensmappe und stetige Aktualisierung der bereits

  vorhandenen Unterlagen zur Einarbeitung neuer Kolleginnen/Kollegen

• Vernetzung mit der Praktikantenkoordination im Bezirk

• Teilnahme an den regelmäßigen überbezirklichen Treffen der Koordinationsfachkräfte

  und eigene Teilnahme an notwendigen Fortbildungsveranstaltungen

• Fortsetzung der bestehenden Supervisionsangebote organisieren

• Neue Fachkräfte gebündelt in Modulen schulen und Treffen der neuen Fachkräfte zum

  Austausch organisieren

-  Dezernent der Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport und Leiter des Jugendamtes

-  Kinderschutz (standardisiertes Verfahren, Kooperationspartner, Netzwerke)

-  Jugendgerichtshilfe Aufgaben und Wirkungsfeld

-  Jugendförderung in Reinickendorf/Sozialraumorientierung Schwerpunkte in den Regionen

-  KJGD

-  Aufgaben der Kindschaftsrechtlichen Beratung

-  Aufgaben der Erziehung und Familienberatung

-  Multiplikatoren im Kinderschutz/ISOFA

 

Es sollen 1x im Monat Gespräche in den Regionen zwischen der Koordinationsfachkraft, den neuen Fachkräften und den Mentorinnen/Mentoren stattfinden.

 

Eine strukturierte, qualifizierte und erfolgreiche Einarbeitung bedeutet, dass die neuen Fachkräfte wissen, was sie zu tun haben (kennen das Aufgabenspektrum, Qualität, Rechtsnormen), im Team integriert sind und eine Bindung an die Behörde entwickelt (Loyalität) haben.

Für eine erfolgreiche Einarbeitung in die Arbeit der hochqualifizierten Kernaufgaben des Jugendamtes sind adäquate Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich. Es sollte eine Neuberechnung des Bedarfs an Vollzeitäquivalenten beim RSD Personal erfolgen. Neue Fachkräfte können frühestens nach 6 Monaten eine volle Fallrate übernehmen. Werden sie von Anfang an sofort in den Personalschlüssel einberechnet, müssen ihre Fälle von den verbleibenden Fachkräften zusätzlich zu ihrer eigenen Fallrate bearbeitet werden. Effektive und kompetente Einarbeitung braucht Zeit. Entweder leidet die eigene Qualität der Fallarbeit oder die Einarbeitung. Die Leitungsebenen müssen durch eine ausreichende Personalausstattung die Einarbeitung neuer Fachkräfte im RSD sicherstellen, damit die Kernaufgaben gewährleistet werden können. Für die neuen Fachkräfte ist die Einarbeitung ein entscheidender Erfolgsfaktor für ihre Kompetenzentwicklung zur Übernahme von Fallverantwortung und dem Verbleib im RSD.

Der hier vorliegende Konzeptionsentwurf ist als Vorbereitung und Beginn einer qualifizierten Einarbeitung zu lesen. In Abstimmung mit den regionalen Mentorinnen/Mentoren bzw. Anleiterinnen/Anleiter und der Fachkoordination sollte die Konzeption in regelmäßigen Abständen überprüft und den aktuellen Bedarfen angepasst werden.

 

17 Kolleginnen und Kollegen, die neu im RSD seit einem Jahr in Reinickendorf tätig sind, wurden alle zu den entsprechenden Kursen beim SFBB angemeldet. Die Themengebiete sind:

 

• Verwaltungsrecht Teil I und II

• Gesprächsführung, Haltung und Zielfindung im RSD

• Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren

• Hilfeplanung und Kinderschutz

• Migration und Interkulturelle Sensibilität in der Hilfeplanung

 

Im Jahr finden 4 Kurse  mit jeweils 10 Modulen statt neben der oben genannten bezirklichen Einarbeitung. Aufgrund der hohen Nachfrage aller Berliner Jugendämter können zurzeit nur 3 Kolleginnen aus Reinickendorf dieses oben beschriebene Kursangebot wahrnehmen 

Diese Fortbildung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im RSD verpflichtend und wird vom Bezirksamt finanziert.

 

Zu Frage 7:

 

Auf Initiative der Jugendamtsleitung Reinickendorf sind mit der Agentur für Arbeit Veranstaltungen zur Gewinnung neuer Fachkräfte 2x jährlich verabredet (jeweils im Februar und im Juni des Jahres). Die beiden ersten Veranstaltungen mit jeweils ca. 120 Besucherinnen und Besuchern waren erfolgreich. Es gelang Fachkräfte zu gewinnen.

Die Veranstaltungen wurden von der Agentur für Arbeit und den beteiligten Jugendämtern sehr positiv bewertet.

 

Der Bezirk arbeitet über die für die Praktikantenkoordination zuständige Fachkraft mit den Hochschulen zusammen.

Ergänzend wurde zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Hochschulen, die die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit in Berlin anbieten, ein Konzept für ein Seminar verabredet, dass die Bedeutung des RSD hervorhebt. Das Seminar wird in der 2. Studienhälfte angeboten und hat das Ziel, Studierende für die Arbeit im RSD vorzubereiten, zu interessieren und zu motivieren, aber auch ein realistisches Bild der Arbeit im RSD zu vermitteln. Dieses Konzept erfolgte in Abstimmung mit den Jugendamtsleitungen.

 

Zu Frage 8:

 

Als Antwort ist als Anlage 2 das jetzt verwendete Anforderungsprofil beigefügt.

 

Zu Frage 9:

 

Seit 2015 werden jährlich mindestens 3 Stellenausschreibungen für den RSD ausgeschrieben und veröffentlicht. Es werden oft noch während eines Verfahrens wieder einige Stellen oder Stellenanteile frei; es könnten also aus einem Verfahren regelmäßig mehr Stellen besetzt werden, als ursprünglich ausgeschrieben waren. Diese Vereinfachung des Verfahrens ist mit der Dienststelle und den Beschäftigtenvertretungen so abgesprochen. Rein rechnerisch sind nur etwas mehr als die Hälfte der sich Bewerbenden auch formal geeignet (siehe Anforderungsprofil: staatliche Anerkennung und Ausschreibungstext - mindestens sechsmonatige praktische Berufserfahrungen und Kenntnisse im Arbeitsfeld). Auf jede freie Stelle kommen so etwa 2,5 sich Bewerbende, die grundsätzlich von ihrer Ausbildung her geeignet wären. Diese haben sich aber meist mehrfach beworben, so dass eine Zusage des Bezirksamtes vielfach eine Absage der Bewerberin oder des Bewerbers nach sich zieht, weil ein anderes Stellenangebot angenommen wird. Die Gründe dafür sind uns oft nicht bekannt. Gerade junge Frauen mit kleineren Kindern bevorzugen Angebote in Wohnortnähe; Absagen mit dem Hinweis auf eine bessere Bezahlung an anderer Stelle werden von den Bewerberinnen und Bewerbern seltener geäußert.  

 

Zu  Frage 10:

 

In 2017 konnten 11 Stellen im RSD und 2 im Kinderschutzteam besetzt werden. Für 2,5 Stellen ist das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen. Mit einer erneuten Ausschreibung sollen 3 weitere Stellen besetzt werden.

 

Zu Frage 11:

 

Siehe Anlage 1.

 

Zu Frage 12:

 

Sozialarbeit und Aktenführung gehen Hand in Hand und gehören im RSD untrennbar zusammen.

 

Zu Frage 13:

 

Eine sofortige Zuordnung zu einer höheren Stufe der Entgeltgruppe erfolgt immer dann, wenn einschlägige Berufserfahrungen vor Eintritt in die Dienststelle gesammelt wurden. Darüber hinaus ist eine höhere Stufenzuordnung durch Anrechnung förderlicher Berufstätigkeiten möglich. Von dieser Möglichkeit wird auf Antrag bei den neuen Beschäftigten im RSD regelmäßig Gebrauch gemacht. Dies führt entweder zu einer sofortigen Stufenzuordnung zur Stufe 2 oder zur Stufe 3 (etwa jeweils 50 % ausmachend).  Liegen solche förderlichen beruflichen Zeiten nicht vor, etwa bei Berufsanfänger/innen, die unmittelbar nach dem Studium anfangen, wurde bisher hier auch keine Vorweggewährung von Stufen vorgenommen.

 

Eine Vorweggewährung für bereits Eingestellte kommt nur dann in Betracht, wenn dies  zur Bindung von qualifizierten Fachkräften geschieht, d. h. Beschäftigte ausscheiden wollen mit dem Hinweis auf bessere Bezahlung an anderer Stelle und bei uns bleiben würden, falls eine höhere Stufenzuordnung vorgenommen wird. Dies darf allerdings kein anderer Arbeitsplatz im Land Berlin sein; das Land soll sich nicht selbst Konkurrenz machen können, weil ein Bezirksamt mehr zahlt als das andere. Solche Anträge sind hier bisher nicht gestellt worden; insofern gibt es keinen Fall dieser Art (Stufenvorwegnahmen bei bestehenden Arbeitsverhältnissen) im RSD.

Stufenvorwegnahmen bzw. Anrechnung förderlicher Zeiten oder einschlägiger Berufserfahrungen erfolgten bei  39 Neueinstellungen.

 

Zu Frage 14:

 

Ja

 

Zu Frage 15:

 

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des RSD werden durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (insgesamt 8) aus den eigenen Reihen zu SoPart geschult, nachdem diese selbst eine achttägige Schulung durchlaufen haben.

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden dann in Blöcken zu jeweils 12 Personen von jeweils 2 Multiplikatorinnen/Multiplikatoren an 5 Tagen ganztags geschult. Jede Multiplikatorin und jeder Multiplikator übernimmt bis zu 3 Schulungsblöcke, insgesamt werden 6 Blöcke geschult.

Nach Abschluss der Schulungen erfolgt die Eingabe der Fälle in SoPart. Hierzu ist vorgesehen, dass die Regionen im Wechsel für jeweils 10 Arbeitstage schließen. Bei Bedarf werden noch weitere Schließzeiten folgen.

 

 

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, diese Antwort an die Bezirksverordnete Andrea Behnke weiterzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Uwe BrockhausenTobias Dollase

Stellv. BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 

 

Stammbaum:
0502/XX   Fragen zur Situation der Regionalsozialpädagogischen Dienste in den bezirklichen Jugendämtern   BVV-Büro   Kleine Anfrage
0502/XX-01   Fragen zur Situation der Regionalsozialpädagogischen Dienste in den bezirklichen Jugendämtern   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Kleine Anfrage - Antwort
 
 

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