Drucksache - 0438/XX
Sachverhalt:
In einer immer älterwerdenden Gesellschaft und der Zunahme von pflegenden Angehörigen und die kurze Verweildauer in Krankenhäusern nach einer stationären Behandlung ist der Bedarf an Kurzzeitpflege in den letzten Jahren rapide angestiegen.
Berlin ist das einzige Bundesland bzw. der einzige Stadtstaat, wo diese Regelung nicht greift. Berlin bietet insgesamt zu wenig Kurzzeitpflegeplätze an. Mit der Einstreuung in den Pflegeheimen würde die Unterversorgung in den Bezirken behoben werden, da einzelne Träger zunehmend aus finanziellen Gründen keine Kurzzeitpflege anbieten können. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die dringend benötigten Kurzzeitpflegeplätze auch in Pflegeheimen und ‑residenzen zugelassen werden, so wie es bereits in allen anderen Bundesländern der Fall ist, und falls nötig entsprechende Finzanzierungsmodelle geschaffen werden.
Die in Berlin ansässigen Pflegeeinrichtungen haben sich schon lange dafür ausgesprochen, leerstehende Zimmer/Betten für Kurzzeitpflegeplätze bereit zu stellen.
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