Drucksache - 0413/XX
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.06.2017 beschlossen:
Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Heinsestraße 22-33, 35-54, Heidenheimer Straße 2, Fellbacher Straße 3-5, 26-31, Backnanger Straße 9, 10, 13, 14, Schramberger Straße 53, 55 und Hermsdorfer Damm 180, 182 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-66B aufzustellen.
Da die Voraussetzungen gemäß § 13 BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt.
Begründung:
Siehe Anlage
Rechtsgrundlagen
Anlagen:a)Geltungsbereich 12-66B b) Kurzbegründung
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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