Drucksache - 0632/XVII  

 
 
Betreff: Erhalt der Angebote für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Keine weitere Bearbeitung, da Ablauf der XVII. Wahlperiode!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDPSchulausschuss
   
Drucksache-Art:EmpfehlungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Kerstin Schicha Vorsitzende
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
27.08.2003 
19. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen     
Schulausschuss Entscheidung
02.10.2003 
13. öffentliche Sitzung des Schulausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
22.10.2003 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Anlagen:

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Schulausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, die Empfehlung

- Drucksache Nr. 632/XVII - :

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich dafür einzusetzen, dass bei Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes für Berlin die bisherigen Angebote für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten bleiben.

Durch die Einführung der Schulanfangsphase in der Grundschule dürfen die bisherigen Fördermöglichkeiten, wie z.B.

 

- sonderpädagogische Förderklassen,

- sonderpädagogische Kleinklassen,

- 1. und 2. Klassen der Schulen für Lernbehinderte bzw. Sprachbehinderte

 

nicht gestrichen werden. Diese bewährten Angebote sind zum Nachteilsausgleich für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiterhin zwingend notwendig.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich dafür einzusetzen, dass bei Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes für Berlin die bisherigen Angebote für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten bleiben.

Durch die Einführung der Schulanfangsphase in der Grundschule dürfen die bisherigen sonder-pädagogischen Fördermöglichkeiten nicht gestrichen werden. Diese bewährten Angebote sind zum Nachteilsausgleich für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiterhin zwingend notwendig.

 

 
 

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