Drucksache - 0632/XVII
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Sachverhalt: Der Schulausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung, die Empfehlung - Drucksache Nr. 632/XVII - : Dem Bezirksamt wird
empfohlen sich dafür einzusetzen, dass bei Inkrafttreten des neuen
Schulgesetzes für Berlin die bisherigen Angebote für Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten bleiben. Durch die Einführung der
Schulanfangsphase in der Grundschule dürfen die bisherigen Fördermöglichkeiten,
wie z.B. - sonderpädagogische
Förderklassen, - sonderpädagogische
Kleinklassen, - 1. und 2. Klassen der
Schulen für Lernbehinderte bzw. Sprachbehinderte nicht gestrichen werden.
Diese bewährten Angebote sind zum Nachteilsausgleich für Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf weiterhin zwingend notwendig. in folgender geänderter Fassung anzunehmen: Dem Bezirksamt wird
empfohlen sich dafür einzusetzen, dass bei Inkrafttreten des neuen
Schulgesetzes für Berlin die bisherigen Angebote für Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten bleiben. Durch die Einführung der
Schulanfangsphase in der Grundschule dürfen die bisherigen sonder-pädagogischen
Fördermöglichkeiten nicht gestrichen werden. Diese bewährten Angebote sind zum
Nachteilsausgleich für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiterhin
zwingend notwendig. |
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