Drucksache - 0349/XX
Sachverhalt:
In Berlin herrscht Wohnungsnot. Besonders für Transferleistungsempfangende ist es kaum noch möglich, eine neue Wohnung im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen der derzeitigen AV Wohnen zu finden. Die Neuberechnung der Richtsätze und die Weiterentwicklung der AV Wohnen wurde im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung angekündigt und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die AV Wohnen wird mit dem Ziel überarbeitet, dass möglichst viele Menschen in ihrer Wohnung verbleiben können. Darüber hinaus werden wichtige Bezugsgrenzen (Mietspiegel und Heizspiegel) in 2017 angepasst. Der politische Wille des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ist zu beachten. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt als kommunaler Träger für die Organisation der KdU wird ersucht, das Jobcenter Reinickendorf zu einem ab sofort bis zum 31.12.17 geltenden Moratorium aufzufordern. Das Moratorium soll für Bedarfsgemeinschaften auch in laufenden Kostensenkungsverfahren gelten, bei denen noch keine Entscheidung getroffen wurde sowie in Fällen, bei denen eine erneute Überprüfung (z. B. durch Änderung der Zusammensetzung der BG) erfolgt. Bereits realisierte Kostensenkungen haben Bestand. Bei Überschreitungen der Richtwerte nach Nr. 3.2 Ziffer 2 AV Wohnen bis zu 20 % sollen während der Geltungsdauer keine neuen Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden und soll die Soziale Wohnhilfe nicht zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Kumulierung mit anderen Zuschlägen soll nur in Fällen nach Nr. 3.5.1 AV Wohnen gestattet sein. Die Erfassung im Fachcontrolling AV Wohnen soll weiterhin nach den bisherigen Kriterien erfolgen und von dem Moratorium nicht berührt sein.
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