Drucksache - 0305/XX
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 beschlossen, dass die Jugendkunstschule „ATRIUM“ im Geschäftsverteilungsplan ab sofort der Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport zugeordnet wird.
Begründung: Das ATRIUM ist ein außerschulischer Lernort und fördert die Bildung von Kindern und Jugendlichen, indem es die kulturelle Arbeit an Schulen unterstützt und ergänzt. Strukturell gleicht die Jugendkunstschule „ATRIUM“ einer Schule und ist deshalb administrativ der Schulabteilung zuzuordnen.
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 1 Satz 1 BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
Frank BalzerKatrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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