Drucksache - 0303/XX  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt

 


Beschlussvorschlag:

 

In den Jugendhilfeausschuss werden eine Person und deren Vertretung aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereich berufen:

 

1. Bezirkselternausschuss-Schule

 

Ordentliches MitgliedStellvertretendes Mitglied

 

Frau Sevda BoyraciHerr Dirk Pohl

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 9 AGKJHG Berlin in der geltenden Fassung gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder

 

-          bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen an.

 

Diese sind gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Ausschuss selbst zu benennen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

 

Der JHA hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die o. g. Personen einstimmig benannt.

 

Rechtsgrundlage:

 

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch Artikel XII G zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560).

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Sitzungsgelder; sonst keine Auswirkungen.

 

 

 

_________________________

Alexander Ewers

Vorsitzender

 

 
 

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