Drucksache - 1296/XIX  

 
 
Betreff: Anrechnungsgrundlage auf den Personalschlüssel für Erzieherinnen in einer berufsbegleitenden Ausbildung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.06.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung vom 26.05.2016
Beschluss vom 09.06.2016

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die sich in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung befinden oder eine Zusage für eine solche Ausbildung haben, zukünftig bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres mit maximal 25 %, im 2. Jahr bis zu 50 % und im 3. Jahr bis zu maximal 75 % auf den Personalschlüssel der ausbildenden Einrichtung (Praxisstelle) angerechnet werden.

 

 

 

Berlin, den 08.06.2016

 

 

 

 

_________________________________________

Dr. Hinrich Lühmann (Bezirksverordnetenvorsteher)

Stammbaum:
1296/XIX   Anrechnungsgrundlage auf den Personalschlüssel für Erzieherinnen in einer berufsbegleitenden Ausbildung   Jugendhilfeausschuss   Beschluss
1296/XIX-01   Anrechnungsgrundlage auf den Personalschlüssel für Erzieherinnen in einer berufsbegleitenden Ausbildung   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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