Drucksache - 1280/XIX  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanentwurfs XX-150 für den Straßenzug An der Mühle/ Waidmannsluster Damm zwischen Gabrielenstraße und Ostgrenze der S-Bahnbrücke, für die Buddestraße zwischen Bernstorffstraße und Waidmannsluster Damm sowie für Teilflächen der Gabrielenstraße, der Karolinenstraße, der Berliner Straße und der Schloßstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.06.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
14.07.2016 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.05.2016
Übersichtsplan 1
Geltungsbereich
B-Plan XX-150_Blatt 1
B-Plan XX-150_Blatt 2

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              10.05.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

FB Stadtplanung und Denkmalschutz

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 1280     

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Einstellung des Bebauungsplanentwurfs XX-150 für den Straßenzug An der Mühle/ Waidmannsluster Damm zwischen Gabrielenstraße und Ostgrenze der S-Bahnbrücke, für die Buddestraße zwischen Bernstorffstraße und Waidmannsluster Damm sowie für Teilflächen der Gabrielenstraße, der Karolinenstraße, der Berliner Straße und der Schloßstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 beschlossen,

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt das Verfahren zu dem Bebauungsplanentwurf XX-150 für den Straßenzug An der Mühle/ Waidmannsluster Damm zwischen Gabrielenstraße und Ostgrenze der S-Bahnbrücke, für die Buddestraße zwischen Bernstorffstraße und Waidmannsluster Damm sowie für Teilflächen der Gabrielenstraße, der Karolinenstraße, der Berliner Straße und der Schloßstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einzustellen.

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplanentwurf XX-150 vom 17.09.1981 beinhaltet die Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Karolinenstraße/ Waidmannsluster Damm, einschließlich der Festlegung der öffentlichen Straßenflächen in der Buddestraße, in der Berliner Straße sowie An der Mühle.

Die erforderlichen Planungsschritte wurden durch das Bezirksamt Reinickendorf durchgeführt und nach den vormals geltenden Verfahrensregelungen der damaligen Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen zur Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus vorgelegt. Mit Schreiben vom 28.08.1989 gab die Senatsverwaltung die Unterlagen ohne gefassten Beschluss zurück und bat um Einstellung des Verfahrens aufgrund geänderter Planungsabsichten.

Diese Planungsabsichten werden zwar aus den im Bezirk vorhandenen Unterlagen nicht mehr deutlich, jedoch erfolgte der Straßenausbau bereits in den 1970er Jahren und ist seit langer Zeit abgeschlossen. Nach Auskunft des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes wurden keine Anliegerbeiträge erhoben. Es ist nicht beabsichtigt, Anliegerbeiträge für den damaligen Ausbau zu erheben. Alle Straßenlandflurstücke sind für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Insofern besteht aus bezirklicher Sicht kein Erfordernis mehr, den Bebauungsplan fortzuführen.

Zudem ist die Einstellung des Bebauungsplans unabdingbar, da es ansonsten zu einer Überlappung des Geltungsbereichs mit dem Bebauungsplan XX-256a kommen würde. Letzterer wird nunmehr den Lückenschluss zwischen den beiden Bebauungsplänen XX-157 und XX-207 bilden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit Schreiben vom 21.03.2016 erklärt, dass gegen die beabsichtigte Einstellung des Bebauungsplanverfahrens keine Bedenken bestehen.

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S.  578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni  2015 (GVBl. S. 283).

 

 

 

Anlage:               1.              Übersichtskarte

              2.              Bebauungsplanentwurf XX-150

              2.              Übersichtskarte XX-256a             

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                                 Martin Lambert             

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat

 
 

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