Drucksache - 1279/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 10.05.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe FB Stadtplanung und Denkmalschutz
An die Drucksache Nr. 1279 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Einstellung des Bebauungsplanentwurfs XX-242 für das Gelände zwischen An der Mühle und Karolinenstraße, eine Teilfläche der Karolinenstraße zwischen Nordgraben und der Verlängerung der südöstlichen Grenze des Grundstücks Karolinenstraße 3, 3A, eine Teilfläche des Geländes zwischen Karolinenstraße und dem Tegeler Fließ und der Kolonie „Eisenbahn-Landwirtschaft“, das Grundstück Karolinenstraße 2A, eine Teilfläche des Grundstücks Waidmannsluster Damm 1, eine Teilfläche des Grundstücks Buddestraße 33, 35 (Parkanlage an der Phosphateliminierungsanlage) sowie für das Grundstück An der Mühle 4 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 beschlossen,
Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt das Verfahren zu dem Bebauungsplanentwurf XX-242 für das Gelände zwischen An der Mühle und Karolinenstraße, eine Teilfläche der Karolinenstraße zwischen Nordgraben und der Verlängerung der südöstlichen Grenze des Grundstücks Karolinenstraße 3, 3A, eine Teilfläche des Geländes zwischen Karolinenstraße und dem Tegeler Fließ und der Kolonie „Eisenbahn-Landwirtschaft“, das Grundstück Karolinenstraße 2A, eine Teilfläche des Grundstücks Waidmannsluster Damm 1, eine Teilfläche des Grundstücks Buddestraße 33, 35 (Parkanlage an der Phosphateliminierungsanlage) sowie für das Grundstück An der Mühle 4 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einzustellen.
Begründung:
Das in den 1980er Jahren entwickelte Planungsziel, zum Schutz von Natur und Landschaft die gewerbliche Ausweisung des Baunutzungsplans nördlich des Waidmannsluster Damms einzuschränken und mit der Ausweisung eines Mischgebietes die Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zu schaffen, wurde aufgegeben. Mit der Errichtung des Gebäudekomplexes am Waidmannsluster Damm 7c-e sowie des Verbrauchermarktes von LIDL auf dem Grundstück Waidmannsluster Damm 1 sind die nach dem Baunutzungsplan ausgewiesenen Baugebiete im Wesentlichen baulich genutzt. Die naturräumlich wertvollen Flächen sind größtenteils dem Nichtbaugebiet zuzuordnen. Sie wurden landesrechtlich durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung Nr. 10 vom 08.05.1990 (Verordnung zum Schutz der Landschaft des Tegeler Fließes im Bezirk Reinickendorf von Berlin) sowie gemeinschaftsrechtlich als FFH -, bzw. SPA – Gebiet 04 in den Jahren 2003 bzw. 2004 unter Schutz gestellt. Damit besteht kein Erfordernis mehr, die Planung fortzuführen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit Schreiben vom 21.03.2016 erklärt, dass gegen die beabsichtigte Einstellung des Bebauungsplanverfahrens keine Bedenken bestehen.
Rechtsgrundlagen
Anlage: 1. Übersichtskarte 2. Bebauungsplanentwurf XX-242
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf