Drucksache - 1143/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 12-59 für das das Gelände zwischen Holländerstraße, Residenzstraße, Haßlinger Weg und Markstraße sowie Teilflächen der Holländerstraße und der Residenzstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.12.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
14.01.2016 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.11.2015
Begründung_ 12-59_20-10-2015
12-59_BNP_151022
12-59_Übersichtskarte

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              10.11.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

An die               Drucksache Nr.

Bezirksverordnetenversammlung              XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans 12-59 für das das Gelände zwischen Holländerstraße, Residenzstraße, Haßlinger Weg und Markstraße sowie Teilflächen der Holländerstraße und der Residenzstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Gelände zwischen Holländerstraße, Residenzstraße, Haßlinger Weg und Markstraße sowie Teilflächen der Holländerstraße und der Residenzstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-59 aufzustellen.

 

Da die Voraussetzungen gemäß § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Aufgrund der voraussichtlich zulässigen Grundfläche von etwa 27.000 m² ist eine Vorprüfung des Einzelfalls der zu erwartenden Umweltauswirkungen gemäß Anlage 2 des BauGB durchzuführen.

Begründung:

Siehe Anlage

 

 

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I. S. 1474).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S.  578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni  2015 (GVBl. S. 283).

 

 


Anlagen:              1)              Kurzbegründung

2)                  Bebauungsplanentwurf 12-59

3)                  Übersichtsplan 12-59

 

 

 

 

 

Frank Balzer               Martin Lambert

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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