Drucksache - 1007/XIX  

 
 
Betreff: Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Torsten Hauschild
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.05.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Grünplanung Beratung
02.06.2015 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Grünplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.07.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.10.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.03.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 29.04.2015
Beschlussempfehlung vom 03.06.2015
Beschluss vom 09.07.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 18.09.2015
Vorlage zur Kenntninahme vom 11.02.2016

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                     09.02.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die Bezirksverordnetenversammlung                                                       Drucksache Nr. 1007

von Berlin Reinickendorf                                                                                                XIX. WP

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.07.2015 – Drucksache Nr. 1007/XIX-:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin eine einheitliche Verbotsregelung zum Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen erlassen wird.“  

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Wie im Zwischenbericht vom 15.09.2015 mitgeteilt, hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angeschrieben. Diese teilte dem Bezirksamt nunmehr Folgendes mit:

 

„[…] Wunsch der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung ist eine einheitliche Regelung eines Rauch- und Alkoholverbots auf Spielplätzen im Land Berlin. lm Zusammenhang mit bundesweit geltenden Vorschriften wie dem Jugendschutzgesetz wird davon ausgegangen, dass es sich um ein Konsumverbot für Jugendliche und Erwachsene handeln soll.

Die Berliner Bezirksämter können bereits heute auf Grundlage der im Land Berlin einheitlich

geltenden Rechtsvorschriften gegen die mit dem Konsum von Tabakerzeugnissen und

alkoholhaltigen Getränken auf öffentlichen Kinderspielplätzen verbundenen Gefahren vorgehen.

Verschiedene Bezirksämter haben dies z.B. mit einem expliziten Rauch- und Alkoholverbot für die öffentlichen Kinderspielplätze im Bezirk getan. Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) gilt u.a. dass die Anlagen, zu denen in der Regel auch die öffentlichen Kinderspielplätze gehören, nur so benutzt werden dürfen, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden.

 

Grundsätzlich wird fachlich die Auffassung vertreten, dass Rauchen und Alkoholgenuss durch Jugendliche oder Erwachsene auf Spielplätzen nicht der Zweckbestimmung von öffentlichen Kinderspielplätzen (= Flächen zum Spielen für Kinder, d.h. Kindern damit die Möglichkeit zu geben, ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu entwickeln, und um soziales Verhalten zu fördern) entspricht. Alle Tätigkeiten von Jugendlichen oder Erwachsenen auf diesen Flächen haben daher im Zusammenhang mit dieser Zweckbestimmung zu stehen, damit kein Widerspruch zu der Regelung von § 6 Abs. 1 GrünanlG entsteht.

 

Besonders problematisch am Konsum von Tabakerzeugnissen und alkoholhaltigen Getränken durch Jugendliche oder Erwachsene auf Kinderspielplätzen sind vor allem Verschmutzungen durch achtlos weggeworfene, für Kleinkinder gesundheitsgefährdende Zigarettenkippen und entsprechend weggeworfene Kronkorken und Flaschen (ggf. mit Restinhalt oder zersplittert), die eine Gefährdung darstellen können.

 

Nicht der Konsum von Tabakerzeugnissen und alkoholhaltigen Getränken, aber die Verschmutzung von Anpflanzungen und Ausstattungen oder die Gefährdung anderer Anlagenbesucher sind heute schon explizit benannte Ordnungswidrigkeiten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrünanlG und können so geahndet werden.

 

Wegen der notwendigerweise kindergerechten Ausgestaltung und Nutzung von Kinderspielplätzen ist dort aber andererseits auch eine Ahndung des Konsums von Tabakerzeugnissen und alkoholhaltigen Getränken selbst vorstellbar: Solche Handlungen auf öffentlichen Spielplätzen können nach § 7 Abs. 2 GrünanlG als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und geahndet werden. Die ggf. als notwendig erachtete Konkretisierung des Ordnungswidrigkeits-Tatbestands ist mit einem konkretisierenden BA-Beschluss auf Grundlage von § 6 Abs. 4 GrünanlG eindeutig bestimmt zu machen.

 

Ansonsten befindet sich der berlinweite Umgang mit dem Thema ,,Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen" in Prüfung. ln diesem Zusammenhang wird auch eine gesetzliche Regelung erwogen.“ Abschließend bittet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um Verständnis, dass zur Zeit noch kein konkreter Zeitraum für ein Ergebnis dieser Prüfung benannt werden kann.

 

Aus dieser Beantwortung ist ersichtlich, dass in absehbarer Zeit nicht mit einer einheitlichen Regelung im Land Berlin zu rechnen ist. Das Bezirksamt bedauert diese Antwort, wird aber auch ohne diese Regelung weiterhin die Einhaltung des Rauch- und Alkoholverbots auf den Reinickendorfer Spielplätzen kontrollieren.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1007/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 
 

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