Drucksache - 0923/XIX  

 
 
Betreff: U6 und U8 während Tunnelsperrung ertüchtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Frank Marten
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.01.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.03.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung (Dringlichkeit) vom 13.01.2015
Beschluss vom 16.01.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.02.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                    03.02.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0923

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

U6 und U8 während Tunnelsperrung ertüchtigen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.01.2015 -

Drucksache Nr. 0923/XIX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der S-Bahn Berlin GmbH, der BVG und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg dringend dafür einzusetzen, dass für die Zeit der Sperrung des Nord-Süd-Tunnels der S-Bahn die U-Bahnlinien U6 und U8 ganztägig und auch während der Schulferien die Beförderungskapazitäten erweitern.“

 

wird gemäß § 13 BzVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die S-Bahn Berlin GmbH, die BVG und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gewandt.

 

Die S-Bahn Berlin GmbH teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

[] Gern kommen wir lhrer Bitte nach und möchten Sie hiermit über den Sachstand zur Abstimmung zwischen der BVG und der S-Bahn informieren.

 

Durch die Tunnelsperrung kommt es für die Fahrgäste leider zu nicht vermeidbaren Einschränkungen im Verkehrsangebot. Wir haben daher bereits weit im Vorfeld der Tunnelsperrung ein Ersatzkonzept erarbeitet, welches unter anderem einen umfangreichen Ersatzverkehr mit Bussen vorsieht. Bereits im Mai 2014 hatten wir in diesem Zusammenhang die BVG um Prüfung zusätzlicher Kapazitäten auf den                 U-Bahnlinien U6 und U8 gebeten. Die BVG hat uns daraufhin ein Angebot übermittelt, wonach auf den o. g. Linien auch im Abend- und Nachtverkehr der Einsatz von 6-Wagen-Zügen (anstelle von 4-Wagen-Zügen), mithin also der Verzicht auf die sogenannte ,,Schwächung" von Zügen möglich sei.

 

Nach Prüfung der Zeiträume, in denen die BVG im Regelbetrieb eine Schwächung durchführt, haben wir schließlich auf der U6 den Ausfall der Schwächung bestellt. Somit soll die U6 während der Tunnelsperrung auch im Abend- und Nachtverkehr mit der maximal möglichen Zuglänge gefahren werden. lm Tagesverkehr sind nach Auskunft der BVG ohnehin keine Kapazitätserweiterungen auf der U6 möglich.

 

 

 

Das darüber hinaus mögliche Aussetzen der Schwächung auf der U-Bahn-Linie U8 haben wir hingegen bei der BVG nicht bestellt, da wir hier vor dem Hintergrund, dass die Schwächung ohnehin erst sehr spät am Abend (ab ca. 22:30 Uhr) erfolgt, keine verkehrliche Erfordernis sehen. Auch die BVG hatte uns noch im Dezember im Rahmen eines Abstimmungstermins mitgeteilt, dass die U8 über ausreichende Kapazitäten während der Tunnelsperrung verfügt.

 

Weiterhin hatten wir die BVG gebeten, das Aussetzen des Ferienfahrplans auf der U-Bahn-Linie U8 zu prüfen. Hierzu hatte uns die BVG jedoch kein Angebot vorgelegt.

 

Auf der U-Bahn-Linie U6 erfolgt während der Ferien ohnehin keine Veränderung des Verkehrsangebots, so dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

 

Zweifelsohne bringt die Sperrung des S-Bahntunnels für unsere Fahrgäste erhebliche Belastungen mit sich. Aus der Erfahrung wissen wir, dass es insbesondere in den ersten Tagen einer Sperrung zu großen, nicht immer vermeidbaren Belastungen auf anderen Verkehrsmitteln kommen kann.

 

Die Beobachtungen der ersten Tage zeigen aber auch, dass das Ersatzkonzept gut funktioniert. Die beiden SEV-Linien Nord und Süd laufen mit ausreichend Kapazitäten stabil. Durch umfangreiche Fahrgastinformationsmaßnahmen bereits im Vorfeld der Sperrung scheint es zudem gelungen, dass viele betroffene Fahrgäste auch von den Umfahrungsalternativen über die Ringbahn Gebrauch machen.

 

Wir werden die weitere Entwicklung der Verkehrsnachfrage sehr intensiv beobachten und mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gemeinsam auswerten.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0923/ XIX als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Andreas Höhne                                                                      Martin Lambert

stellv. Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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