Drucksache - 0915/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 09.06.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0915 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Videoüberwachung auf Reinickendorfer S-Bahnhöfen verstärken
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.04.2015 - Drucksache Nr. 0915/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der S-Bahn Berlin GmbH dafür einzusetzen, dass analog zum erfolgreichen BVG-Modell alle Reinickendorfer S-Bahnhöfe mit einer effektiven Videoüberwachung und ausreichend Personal versehen werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die S-Bahn Berlin GmbH gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit, dass die S-Bahnhöfe dem Unternehmen DB Station & Service AG gehören, das auch entscheidet, was an zusätzlicher Ausstattung installiert wird. Nunmehr liegt dem Bezirksamt die Rückmeldung der DB Station & Service AG vor:
„Der Einsatz von Videotechnik ist einer von mehreren möglichen Bausteinen für das Sicherheitskonzept der Deutschen Bahn AG, welcher entsprechend der jeweiligen Sicherheitssituation eingesetzt werden kann. Grundsätzlich setzen wir für die Bahnhöfe und Züge seit Jahren auf die Präsenz qualifizierter Sicherheitskräfte, die enge Zusammenarbeit in Ordnungspartnerschaften und präventive Maßnahmen gegenüber Kunden und Mitarbeitern. Die Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG werden damit nicht generell videoüberwacht und auch nicht im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich mit Videotechnik ausgestattet. Die Ausstattung erfolgt i.d.R. dann, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung anderer berechtigter lnteressen z.B. zur Erfüllung betrieblicher Zwecke erforderlich ist. Die in den Medien angekündigte, zusätzliche Initiative der DB AG, die sich auf bis zu 100 kleinere und mittlere Bahnhöfe bezieht, ergänzt im Jahr 2015 das bisherige Ausbauprogramm in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG, gemeinsam mit dem Bundesministerium des lnnern und der Bundespolizei. Der Fokus wird hierbei auf einer Aufzeichnung ausgewählter sicherheitsrelevanter Bereiche, unter enger Einbindung des Konzerndatenschutzes, liegen. Eingebunden in die Prüfung zur Umsetzung der zusätzlichen Maßnahme sind alle mittleren und kleineren Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG. Sie wurden und werden regelmäßig unter Betrachtung verschiedener sicherheitsrelevanter und betrieblicher Faktoren für die weitere Planung, durch Vertreter der Bundespolizei und der Sicherheitsverantwortlichen der Deutschen Bahn AG bewertet.
Derzeit stehen die mit Videotechnik auszustattenden Bahnhöfe und Haltepunkte noch nicht fest, daher können wir momentan keine konkreten Aussagen zu den Reinickendorfer S-Bahnhöfen treffen. Wir bitten hierfür um Verständnis.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0915/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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